Stuttgart. Am heutigen Dienstagnachmittag, 25. November 2014, übergaben Stuttgarter Bürger an Justizminister Rainer Stickelberger das Ergebnis einer spontanen Unterschriftensammlung der letzten zwei Tage: 640 Bürger fordern mit ihrer Unterschrift den Justizminister auf, dass der Wasserwerfer-Prozess fortgeführt wird und dass alle Zeugen gehört werden.
Auch Justizminister Stickelberger muss erkennen, dass es nicht sein kann, dass das Landgericht den Wasserwerfer-Prozess überstürzt einstellen will, obwohl die Beweisaufnahme noch lange nicht abgeschlossen ist,
sagte Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer.
Die Öffentlichkeit und die Opfer des Schwarzen Donnerstags fordern den Justizminister auf, seiner Rolle als Justizminister gerecht zu werden: Herr Stickelberger muss dafür sorgen, dass die 18. Strafkammer des Landgerichts ihre Aufgabe ordentlich und seriös zu Ende führt. Er muss darauf hinwirken, dass Staatsanwaltschaft und Gericht vorliegende Beweise würdigen und den Opfern gerecht werden.
Der Zeuge Schopf, der am morgigen Mittwoch aussagen soll, ist einer der wichtigsten Zeugen im Wasserwerfer-Prozess, denn er war am Schwarzen Donnerstag der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf. Der Zeuge soll laut Aussagen mehrere anderer Zeugen den fatalen Wasserwerfer-Befehl gegeben haben. Soll nun die Aussage dieses wichtigen Zeugen per überstürzter Einstellung verhindert werden?
Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Beginn der Verhandlung im Wasserwerfer-Prozess morgen, 26.11.2014, von 9 Uhr auf 14 Uhr verlegt! Das bislang mitgeteilte Programm für den morgigen Sitzungstag sieht die Vernehmung des Zeugen Schopf vor, der am Schwarzen Donnerstag der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf war und der nach Aussage anderer Zeugen den Wasserwerfer-Einsatzbefehl gegeben haben soll.
Gericht will den Wasserwerfer-Prozess vorzeitig zu beenden
Wie letzte Woche überraschend bekannt wurde, beabsichtigt das Gericht, den sogenannten Wasserwerfer-Prozess vorzeitig zu beenden – wenige Tage bevor am Mittwoch einer der wichtigsten Zeugen gehört werden sollte. Besonders pikant: Als Begründung für die überstürzte Einstellung wird ‚Mangel an Beweisen‘ genannt, zu einem Zeitpunkt da ein wesentlicher Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen wurde.
- Die Beweisaufnahme wurde noch nicht abgeschlossen.
- Alleine zwölf vom Gericht geladene Zeugen wurden noch nicht gehört.
- Am kommenden Mittwoch, 26.11.2014, hätte der Führungsassistent von Polizeipräsident a.D. Siegfried Stumpf als Zeuge auftreten sollen. Er hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben hat und ist damit einer der wichtigsten Zeugen.
- Die von der Nebenklage bereits benannten Zeugen wurden nicht geladen. Die Nebenkläger hatten angekündigt, weitere Zeugen benennen zu wollen. Keiner der gestellten Beweisanträge wurde bislang bearbeitet. Das Landgericht verwehrt dies nun ebenfalls.
- Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann hatte erst vor kurzem weitere, zusätzliche Verhandlungstage bis März 2015 angesetzt.
- Sogar der anklagende Staatsanwalt Biehl war laut Medienberichten gegen die Einstellung des Prozesses, wurde aber von seinen Vorgesetzten überstimmt.
„Die Justiz ist den Verletzten mindestens schuldig, die Beweisaufnahme gewissenhaft und vollständig auszuführen und alle Zeugen zu hören“, sagte Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer.
Wie kann man ein Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig beenden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der verfügbaren Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat? Dieses Vorgehen des Landgerichts ist ein Justiz-Skandal: Zahllose Menschen wurden schwer verletzt, bis hin zur Blindheit, und die Justiz schaut absichtlich weg, statt das symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende zu bringen und alle Beweise zu sichten. Wir fordern von Justizminister Stickelberger, eine solche unseriöse Einstellung des Verfahrens zu unterbinden.
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