Von Alfred Denzinger – Pforzheim. 60 AntifaschistInnen versammelten sich am Samstag, 20. Mai, unweit des Pforzheimer Bahnhofs zu einer Kundgebung. Sie thematisierten ein hartes Urteil des Amtsgerichts gegen drei Antifaschisten aus Stuttgart. Sie waren am vergangenen Dienstag wegen einer Auseinandersetzung mit lokalen Neonazis zu Haftstrafen zwischen 16 und 20 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Kundgebung sollte ursprünglich auf dem Leopoldplatz stattfinden. Das Ordnungsamt verlegte sie aus Sicherheitsgründen auf einen Platz zwischen Bahnhof und Leopoldplatz. In der Fußgängerzone neben dem Leopoldplatz gab es einen AfD-Infostand, der wohl aus Sicht der Behörde geschützt werden musste. Dieser Infostand wurde jedoch von einigen AntifaschistInnen durch lautstarken Protest heftig gestört. Die AfD entschloss sich daraufhin, ihren Infostand innerhalb kurzer Zeit abzubauen.
Rund um den Versammlungsplatz der AntifaschistInnen zeigte die Polizei starke Präsenz – auch in Zivil.
Die PassantInnen wurden durch Redebeiträge – unter anderem der Roten Hilfe und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region (AABS) – und Flyer informiert. In der Pforzheimer Innenstadt wurden mehrere Transparente aufgehängt.
Am Ende der Kundgebung startete eine Spontandemonstration in Richtung Bahnhof. Diese Aktion missfiel offenbar der polizeilichen Einsatzleitung. Sie stoppte den Zug nach wenigen Metern kurzzeitig. Es kam zu einem kurzen Scharmützel. Schließlich setzten die DemonstrantInnen unter lautstarkem Polizeiprotest ihren etwa hundert Meter langen Weg zum Bahnhof fort.
Hintergrundinfos
Zu Hochzeiten der Pegida-Bewegung gab es in Karlsruhe wöchentliche Aufmärsche des lokalen Ablegers „Kargida“. Von Beginn an waren die Aufmärsche von der lokalen Neonaziszene dominiert. Auch aus Pforzheim beteiligten sich regelmäßig Anhänger der Kleinstpartei „Die Rechte – Enzkreis“.
Am 10. März 2015 kam es bei einer gemeinsamen Zuganreise von NazigegnerInnen aus Stuttgart zu einer Auseinandersetzung zwischen Antifaschisten und Pforzheimer Neonazis. Letztere stellten später Strafanzeige gegen ihnen bekannte Antifaschisten. Auf Basis der von den Angeklagten als widersprüchlich und willkürlich bewerteten Aussagen der rechten Nebenkläger verurteilte das Pforzheimer Amtsgericht die drei Antifaschisten.
Dabei hätten weder die Vielzahl an Zeugen noch andere Beweise die Angeklagten eindeutig belastet, heißt es im Aufruf des AABS zu der Kundgebung. „In Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklungen ist das Urteil ein Skandal. Während bundesweit Geflüchtetenunterkünfte brennen und die Zahl der rechten Übergriffe ansteigt, werden die kriminalisiert, die sich dieser Entwicklung entgegenstellen“, erklärt Carolin Langer für das Aktionsbündnis.
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