Von Paul Linker - Stuttgart. Im Mai vergangenen Jahres unterlag ein Obdachloser vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit seiner Klage gegen die Zahlung der sogenannten GEZ-Gebühr (siehe "Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen"). Jetzt muss sich der Mann gegen weitere Forderungen wehren. Der Verhandlungstermin ist am Freitag, 5. April, um 10 Uhr beim Verwaltungsgericht Stuttgart in der Schellingstraße 15 im Sitzungssaal 4 (Raum Nr. 19) im 2. Obergeschoss. Der betroffene Mann, der das … [Weiterlesen...]
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