Von Paul Linker – Stuttgart/Pforzheim. Ein Aktivist aus Stuttgart, der sich am 23. Februar dieses Jahres am linken Protest gegen die seit 25 Jahren auf dem Pforzheimer Wartberg gehaltene „Mahnwache“ strammer Neonazis beteiligte (siehe „Starker Polizeischutz für Fackelträger„), erhielt nun einen Strafbefehl des Amtsgerichts Pforzheim über 2250 Euro wegen angeblicher Beleidigung zweier Polizisten. Er soll ihnen den Mittelfinger gezeigt haben.
Am 23. Februar 1945 wurde in der Endphase des von den Nationalsozialisten und dem sie unterstützenden deutschen Kapital verursachten 2. Weltkriegs auch die Stadt Pforzheim von einem alliierten Luftangriff stark zerstört. Mindestens 17 600 Menschen sollen ums Leben gekommen sein.
Diesen Umstand nutzen Faschisten und Rassisten schon seit den neunziger Jahren aus, um auf dem Pforzheimer Wartberg, einer Art Aussichtsplattform mit guter Sicht auf die gesamte Stadtanlage, in grotesker Verdrehung historischer Tatsachen einen wie aus dem Nichts kommenden „Bombenholocaust“ auf die „völlig unschuldige deutsche Bevölkerung“ herbeizureden.
In bester Faschistentradition werden jedes Jahr pünktlich zum Beginn der damaligen Bombardierung unter starkem Polizeischutz Fackeln entzündet, um auf diesen „Holocaust“ aufmerksam zu machen. Die Polizei, die alte und junge Nazis abschirmt, geht entschlossen mit Repressionsmaßnahmen gegen den Protest gegen die Fackelmahnwache vor.
Nun erhielt ein linker Aktivist einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen Beleidigung nach § 185 StGB Strafgesetzbuch. Er soll angeblich mehreren Polizisten den Mittelfinger gezeigt haben, passenderweise mit der rechten Hand.
Der Aktivist zeigte sich im Gespräch mit den Beobachter News besonders empört darüber, dass man ihn laut dem im Strafbefehl geschilderten „Sachverhalt“ zum Teilnehmer „einer Demonstration des Freundeskreis Ein Herz für Deutschland“ erklärt – das heißt einer Gruppe echter Hardcore-Nazis, die Veranstalter der Fackel-Mahnwache auf dem Wartberg sind. Den ihm als Beleidigung vorgeworfenen „Stinkefinger“ (dies steht wortwörtlich im Strafbefehl) habe er „die Demonstration begleitenden“ Polizeibeamten gezeigt.
Da scheint die alte Extremismustheorie deutscher Repressionsbehörden, wonach links auch irgendwie rechts ist, durchzuschimmern. Wen wundert dies, wenn sogar die UN behauptet, dass einer der Auslöser für den 2. Weltkrieg der deutsch-sowjetische Nichtangriffs-Vertrag vom 23. August 1939 sei.
Der Aktivist wird Einspruch gegen diesen Strafbefehl einlegen, schon allein um seine Motivation klarzustellen und zu verhindern, dass er per Gerichtsbeschluss zum Nazi erklärt wird.
Siehe „Starker Polizeischutz für Fackelträger“ und unsere früheren Berichte über die Neonazi-Mahnwachen in Pforzheim
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