Heilbronn. H&M muss die Betriebsrätin Ayse nicht bis zur Hauptverhandlung am 11. November 2014 weiterbeschäftigen. Das Heilbronner Arbeitsgericht hat am heutigen Mittwochnachmittag, 13. August 2014, den entsprechenden Verdi-Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Vor dem Arbeitsgericht hatten sich am Vormittag vor Verhandlungsbeginn etwa 20 Menschen versammelt, um ihre Solidarität mit der Betriebsrätin Ayse zu bekunden. Die Arbeitsrichterin erörterte den Sachverhalt und … [Weiterlesen...]
Ayse will den Kampf um ihre Weiterbeschäftigung bei H&M fortsetzen
Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab – Der Kampf geht weiter
Gericht verhandelt am 13. August über einstweilige Verfügung gegen H&M
TERMINVERSCHIEBUNG AUF 11 UHR! – Verdi: Ayse muss weiterbeschäftigt werden
TERMINVERSCHIEBUNG: Die Verhandlung beginnt nicht um 9 Uhr, sondern um 11 Uhr. Heilbronn. Verdi will mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, dass die H&M-Betriebsrätin Ayse weiterbeschäftigt wird, bis das Arbeitsgericht voraussichtlich im November sein Urteil verkündet. Die Verhandlung über den Verdi-Antrag ist am Mittwoch, 13. August 2014, um 9 Uhr 11 Uhr vor dem Heilbronner Arbeitsgericht in der Paulinenstraße 18. Die Gewerkschaft hofft auf Unterstützerinnen und … [Weiterlesen...]
H&M-Betriebsrätin Ayse klagt auf Weiterbeschäftigung - Proteste vor dem Gericht
Keine Einigung vor dem Arbeitsgericht
Heilbronn. Vor dem Heilbronner Arbeitsgericht versammelten sich am 25. Juli rund 50 GewerkschafterInnen und protestierten gegen die Praktiken der H&M-Geschäftsleitung. Sie will die gewählte Betriebsrätin Ayse nicht weiterbeschäftigen (wir berichteten). In diversen Redebeiträgen versicherten die Versammelten der Betriebsrätin ihre Solidarität. Ver.di-Sekretär Thomas Müssig bezeichnete das Verhalten von Hennes & Mauritz als "H&M", nämlich "hinterhältig und mies". Eine Einigung beim … [Weiterlesen...]
Kommentar: Gericht schützt Ausbeuter
Absurdes Urteil
Ein Stundenlohn von 1,54 Euro ist zwar sittenwidrig, aber nicht ausbeuterisch und deshalb legal. Das findet das Arbeitsgericht Cottbus. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hatte gegen einen Rechtsanwalt geklagt, der in seiner Kanzlei zwei Bürokräfte zu Bettellöhnen von 1,54 Euro und 1,65 Euro pro Stunde beschäftigte. Die Begründung für dieses durchgeknallte Urteil: Die beiden Frauen hätten die Bedingungen akzeptiert, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Sie hätten ja nicht arbeiten … [Weiterlesen...]
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