Göppingen. Till E. war wegen Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt. Am Dienstag wurde nach vierstündiger Verhandlung der Prozess gegen ihn nach §153a der Strafprozessordnung eingestellt – mit der Auflage, an die Bewährungshilfe 300 Euro zu zahlen.
Bei dem Prozess ging es um die Großdemonstration gegen den Naziaufmarsch am 6. Oktober 2012 in Göppingen. Es gab Leibesvisitationen. Im und um das Gerichtsgebäude waren an die 15 Polizeibeamte im Einsatz. An die zwanzig Interessierte kamen zum Prozess. Dem Angeklagten wurde zu Last gelegt, die Besatzung einen zivilen Einsatzwagen der Polizei vorsätzlich beschädigt und Polizisten genötigt zu haben. Bei dem Prozess wurden acht Zeugen gehört, die sehr unterschiedliche Wahrnehmungen wiedergaben. Unter ihnen war der Führer des Zivilfahrzeugs der Polizei und sein Kollege aus Esslingen. Die Wahrnehmungen der beiden Polizisten war jedoch sehr unterschiedlich. Der eine sprach von einer sehr großen Bedrohung, der andere empfand die Lage als gar nicht bedrohlich.
Eine Zeugin aus Bad Boll erklärte, der Wagenlenker habe gefährlich und brutal gehandelt. Sie wusste zunächst nicht, dass der Fahrer des Autos ein Polizist war. Es gab weitere Zeugenaussagen, denen zufolge der Angeklagte auf das Auto sprang und lächelnd auf der Motorhaube vor den anderen Passanten posiert.
Das Fazit des Prozesses war jedoch klar: Ein Polizist, der vorsätzlich einen Passanten in Fahrt auf der Motorhaube mitnimmt und durch abruptes Bremsen verletzt, geht straffrei aus. Jedoch sollte der Passant als Angeklagter dafür büßen.
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