Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat in der elften Verhandlungsrunde mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) eine Tarifeinigung für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure sowie Freie und Pauschalisten bei Tageszeitungen erzielt. Demnach sollen die Gehälter rückwirkend zum 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. April 2015 ein weiteres Mal um 1,5 Prozent erhöht werden. Die Honorare für Freie steigen zum 1. Juni 2014 und zum 1. Mai 2015 jeweils um 1,8 Prozent. Erstmals ist es auch gelungen, eine entsprechende Erhöhung der Pauschalen tarifvertraglich durchzusetzen, diese allerdings begrenzt auf eine Monatspauschale von bis zu 2.000 Euro. Der neue Gehaltstarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2015. Er gilt ab Oktober 2014 auch für die Onliner in den Redaktionen.
„Wir haben eine lange und schwierige Tarifauseinandersetzung hinter uns. Die Verlegervertreter wollten bis zur letzten Minute spürbare Kürzungen durchsetzen. Mit insgesamt vier Prozent mehr Geld, einer Einbeziehung der Onliner in die Redakteurstarife und durch einen neuen Manteltarifvertrag für fünf Jahre abgesicherte Arbeitsbedingungen haben wir aber am Ende ein vertretbares Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis ist der Kampfbereitschaft der Journalistinnen und Journalisten zu verdanken. Über das Verhandlungsergebnis lassen wir als dju in ver.di nun unsere Mitglieder entscheiden. Jede Stimme zählt“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer, Frank Werneke.
Es sei nur mit Hilfe der diversen Streikwellen quer durch die ganze Re-publik gelungen, den BDZV dazu zu bewegen, seine massiven Widerstände gegen eine tragfähige Einigung aufzugeben: „Die Berufsgruppen bleiben weitgehend erhalten und werden nicht, wie von den Verlegervertretern bis zuletzt gefordert, im Volumen über die Berufsjahre um bis zu vierzehn Prozent abgesenkt. Die neue Berufsgruppe für Einsteiger ohne journalistische Ausbildung bleibt auf zwei Jahre beschränkt und wird nicht zur dauerhaften Leichtlohngruppe. Das war uns wichtig“, unterstrich Werneke. Es sei von vornherein klar gewesen, dass für die tarifliche Absicherung der Onliner ein „Preis“ zu entrichten gewesen sei. Dieser bestehe in der schrittweisen Absenkung von Urlaubsgeld und Jahresleistung von 1,75 auf 1,5 Monatsgehälter im Jahr 2019, beginnend mit dem Urlaubsgeld 2015.
Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2014 haben Anspruch auf Urlaubsgeld und Jahresleistung in Höhe von insgesamt 1,5 Monatsgehältern.
Für die Beschäftigten in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen haben die jeweiligen Verlegerverbände zur Voraussetzung für einen Tarifabschluss gemacht, dass die Kürzung auf 13,5 Monatsgehälter ebenfalls mit der Auszahlung der Jahresleistung in diesem Jahr in einem Schritt umgesetzt wird.
Für die Zahl der Urlaubstage wurde vereinbart, dass alle derzeit Beschäftigten noch einen Sprung in der bisherigen Urlaubstagestaffel machen sollen. Dieser Anspruch gilt dann fort. Neu Eingestellte haben künftig Anspruch auf 30 Tage Urlaub: „Ohne diese Abstriche wäre kein gültiger Tarifvertrag mehr zustande gekommen, der auch Kolleginnen und Kollegen schützt, die neu eingestellt werden.“ Der neue Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2018.
Die Tarifeinigung steht unter einem Erklärungsvorbehalt bis zum 30. Juni 2014. „In dieser Zeit werden wir unsere Mitglieder umfassend über das Ergebnis informieren und sie anschließend in einer Mitgliederbefragung darüber entscheiden lassen. Die Kolleginnen und Kollegen im Norden bekommen das Recht auf ein Sondervotum zum Verhandlungsergebnis“, kündigte Werneke an. Danach werde die zuständige Tarifkommission über das Verhandlungsergebnis entscheiden.
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