Das Verwaltungsgericht Schwerin untersagt nach aktuellen Informationen erstinstanzlich alle drei gerichtlich eingeklagten Kundgebungen im Stadtteil Groß-Klein, darunter auch das geplante Demokratiefest am Stadtteilbegegnungszentrum „Börgerhus“ Hierzu erklärt das Bündnis „Rostock nazifrei“:
„Jetzt geht es weiter beim Oberverwaltungsgericht Greifswald!
Wir mobilisieren weiter für die genehmigten Startpunkte am S-Bahnhof Lütten-Klein, S-Bahnhof Parkstraße, beide um 10 Uhr und zur Fahrrad-Demo auf dem Doberaner Platz um 9 Uhr! Wir werden da sein und erwarten euch! Bitte informiert Euch:
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Verteidigt mit uns zusammen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Wir sehen uns morgen am 1. Mai.
„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort.[…] Wird eine Versammlung verboten oder kann sie nur in einer Weise durchgeführt werden, die einem Verbot nahe kommt – etwa indem sie ihren spezifischen Charakter so verändert, dass die Verwirklichung des besonderen kommunikativen Anliegens wesentlich erschwert wird – , so beeinträchtigt dies die Versammlungsfreiheit schwerwiegend (BVerfG, Beschluss vom 6.6.2007, 1BvR 1423/07, LS 2a und 2b).“
Mit besten Grüßen an das Verwaltungsgericht Schwerin..“
Kurz darauf folgte die nächste Meldung:
„1. Mai Rostock Nazifrei“ legt Widerspruch gegen das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichtes ein
Betroffen sind eine Mahnwache der „Amadeu-Antonio-Stiftung“, eine Demonstration der „IG Metal Jugend“ und das „Demokratiefest“.
Das Verwaltungsgericht berief sich in seinem Urteil auf eine Gefahrenprognose der Polizei und des BKA. Grundlage dieser sollen nach Informationen des Bündnisses bundesweite Erfahrungswerte aus den letzten 5 Jahren sein.
„Sollte dies stimmen ist es ein Skandal“ so Torsten Sohn (Sprecher „1.Mai Rostock nazifrei“) Er fügt an: „Eine Analyse auf Grund bundesweiter Erfahrungen aus den letzten 5 Jahren ist völlig indifferent. Polizei und BKA sollten sich auf die friedlichen Erfahrungen der letzten 5 Jahre in Rostock und Umgebung beziehen. Diese waren friedlich und bunt.“ Claudia Barlen (Sprecherin „1. Mai Rostock nazifrei“) ergänzt: „Das Bündnis „1.Mai Rostock nazifrei“ besteht aus 150 Unterstützer-Organisationen und Privatpersonen. Darunter Stadteilbegegnungszentren, Kirchengemeinden, Gewerkschaften und politische Parteien. Durch die Begründung des Urteils wird das Engagement dieser Organisationen und vieler Privatpersonen diskreditiert. Zahlreiche Landtagsabgeordnete sind auf der Liste der Unterzeichner_innen. Dass durch uns eine Gefahrensituation entstehen soll ist einfach unfassbar und nicht hinnehmbar. Nicht nur, dass die Gegenproteste verboten werden, die ehrenamtlich Engagierten werden sogar kriminalisiert. Wir sind nicht kriminell, wir treten für einen friedlichen, gewaltfreien und bunten Protest ein und sehen das Verbot unserer Veranstaltungen als Angriff auf unser Grundrecht der freien Meinungsäußerungen.“
Die Mitglieder des Bündnisses erinnern an die friedlichen Veranstaltungen wie etwa „20 Jahre Lichtenhagen“ oder die Gedenkveranstaltungen zum Rostocker NSU-Opfer Mehmet Turgut, an denen sogar Vertreter der Landesregierung teilgenommen haben. Das Bündnis „1. Mai Rostock nazifrei“ kündigt an Widerspruch gegen das Urteil einzulegen und den Klageweg zum Oberverwaltungsgericht Greifswald zu beschreiten. Mit einem Urteil wird am frühen Vormittag des 1. Mai gerechnet.
Das Bündnis wird trotz des ausstehenden Urteils weiterhin zu den Startorten der beantragten Demonstrationen mobilisieren. Diese sind jeweils um 10 Uhr die S-Bahnhöfe Lütten-Klein und Parkstraße, sowie um 9 Uhr der Doberaner Platz.
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UPDATE I – 1.Mai, 01:10 Uhr:
Dieses… Urteil ist ein politischer Offenbarungseid der Verwaltung der Hansestadt Rostock, der Polizeibehörden und der Gerichte. Jede_r der sich gesellschaftspolitisch engagiert steht ab sofort unter Generalverdacht.
Wir haben uns, da dieses Urteil damit rechtskräftig ist, entschlossen, das Demokratiefest abzusagen und auch keine politischen Alibi-Veranstaltung durchzuführen. Die Verantwortung für diese Entscheidung trägt die Stadt Rostock. Es ist uns zu keinem Zeitpunkt ein Angebot für Alternativen für das von 150 Organisationen getragene Demokratiefest durch die Stadt unterbreitet worden.
_____________________________________________________________________UPDATE II – 1. Mai, 01:20 Uhr:„Die Demonstration von Klenowtor (S-Bahnhof Lichtenhagen) nach Lütten-Klein ist GENEHMIGT. Damit haben wir derzeit 2 (!) angemeldete Kundgebungen: S-Bahnhof Lichtenhagen UND S-Bahnhof Lütten-Klein. Die Treffpunkt S-Bahnhof Parkstraße und Fahrrad-Demo Doberaner Platz bleiben weiterhin bestehen.
Wir sind friedlich, aber laut!!!“
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