Der Person werden zwei Delikte zur Last gelegt. Zum einen soll sie am 12.10.2013 bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Göppingen öffentlich zu Straftaten aufgefordert haben. Zum anderen muss sie sich wegen angeblicher Sachbeschädigung an einem Bundeswehrkarrierecenter verantworten. Diese soll im Rahmen eines Mobiaktionstags zur Anti-SIKO-Demo Anfang des Jahres passiert sein.
Mittwoch, 07.05.2014, 10 Uhr, Sitzungssaal 3, EG, Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23
Mit Vorkontrollen ist zu rechnen.
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