„Kurz vor dem Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai hat der auch körperliche Angriff auf Medienvertreterinnen bei einer AfD-Veranstaltung in Bremen gezeigt, dass diese Gruppierung nicht nur eine scheinbar harmlose Protestpartei ist, sondern Grundrechte des Grundgesetzes aktiv bekämpft,“ kritisierte dju-Sprecher Friedrich Siekmeier die AfD.
Bei einem Europawahlkampfauftrittes des AfD-Bundesvorsitzenden hatte der AfD-Saalschutz zwei dju-Mitglieder von der Veranstaltung ausgeschlossen, nämlich die vielfach ausgezeichnete Rechteextremismus-Expertin Andrea Röpke wie auch einen Fotografen; andere Medienvertreter dagegen durften bleiben. „Wenn eine Partei bei öffentlichen Veranstaltungen selektiert, wer berichten darf und wer nicht, dann stellt sie sich damit außerhalb des Grundgesetzes,“ kritisierte Siekmeier.
Die „laue Ausrede“ des Bremer AfD-Sprechers, der den Ausschluss mit „womöglich unprofessionellen“ Verhalten verteidigte, verkenne, dass es sich um einen Angriff auf die im Grundgesetz verbürgte Medienfreiheit gehandelt habe. Wählerinnen und Wähler sollten daher bei ihrer Entscheidung am 25. Mai nur solche Parteien wählen, die zweifelsfrei die Grundrechte ernst nähmen.
Quelle: Pressemitteilung der dju
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