Stuttgart/Dresden. Am 27. Juni 2014 findet vor dem Amtsgericht Dresden die Gerichtsverhandlung gegen einen Stuttgarter Antifaschisten wegen angeblicher „gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ statt.
Am 19. Februar 2011 verhinderten rund 21000 AntifaschistInnen zum zweiten Mal in Folge den zuvor größten, regelmäßigen Naziaufmarsch Europas in Dresden. Die „Trauerdemo“ der Faschisten ist inzwischen Geschichte. Nach den gescheiterten Aufmarschversuchen verzichteten die Nazis mittlerweile auf weitere Anmeldungen. Über drei Jahre später werden immer noch AntifaschistInnen, die an den Blockaden und Protestaktionen 2011 beteiligt gewesen sein sollen, kriminalisiert.
Vorgeworfen wird dem Stuttgarter Antifaschisten die Beteiligung an direkten Aktionsformen. Als angebliche „Beweise“ dienen, wie in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren, Filmaufnahmen. Anhand „äußerer Merkmale“ von Kleidungsstücken, soll so dem Antifaschisten nachgewiesen werden, dass er an militanten Aktionen beteiligt war.
Doch das Verfahren gegen den Antifaschisten ist nicht das einzige, das aktuell läuft. Trauriger Höhepunkt der Repression gegen AntifaschistInnen dürfte der Prozesse gegen den Berliner Antifaschist Tim sein, der erstinstanzlich zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. In einem weiteren Fall hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen „versuchten Totschlags“ und Haftbefehl gegen einen Stuttgarter Antifaschisten beantragt, weil dieser Pyrotechnik im Rahmen der Proteste eingesetzt haben soll.
Termine:
- Infoveranstaltung, Donnerstag, 26. Juni, 20 Uhr, Alternatives Zentrum Conni, Rudolf-Leonhard-Straße 39, 01097 Dresden
- Prozessbeobachtung, Freitag, 27. Juni, 9 Uhr, Amtsgericht Dresden, Schlossstraße 1, 01067 Dresden
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeit:
Rote Hilfe Stuttgart e.V., Ortsgruppe Stuttgart, Konto: 400 723 831 2, BLZ: 430 609 67, IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13, BIC: GENODEM1GLS, GLS-Bank
Folge uns!