Stuttgart. Die Stuttgarter Aktionskünstlerin Loubna Forer wurde am 3. Juli 2014 vom Stuttgarter Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Richter Mangold und die beiden Schöffinnen sahen es in dieser Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass sich die Tat so zutrug, wie es die Securitymitarbeiter behaupteten. Der Ton der Polizeivideos spiegelte zwar einen anderen „Tatverlauf“ wider. Dies erschien dem Gericht aber offensichtlich als nicht genug entlastend.
Loubna Forer wurde vorgeworfen, am 21. August 2013 drei Securitymitarbeiter mit dem Wort „Securityschweine“ beleidigt und mit einem lauten Megaphon verletzt zu haben. Anlass, das Megaphon einzusetzen, war eine Demonstration vor der Stuttgarter Liederhalle gegen den Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bundestagswahlkampf. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte die Aktionskünstlerin in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 40 Tagessätzen à 10 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Sie vertrat die Auffassung, es habe sich nicht um fahrlässige, sondern um vorsätzliche Körperverletzung gehandelt. Die Verteidigung ging in Berufung, da sie von der Unschuld ihrer Mandantin überzeugt war.
Security-Leute trugen keinen Ohrenschutz
Die drei nebenberuflichen Sicherheitsmenschen gaben an, durch den Megaphoneinsatz der Angeklagten Ohrenverletzungen erlitten zu haben. Alle geschädigten Securitys waren bereits bei vergleichbaren Einsätzen. Sie trugen keinen Ohrschutz, obwohl die Sicherheitsbestimmungen das vorschreiben. Eine Arbeitsunfähigkeit trat nicht ein. Die drei brachen auch ihren Dienst an diesem Einsatztag nicht ab. Die geschädigte Sicherheitsfrau brach die ärztliche Behandlung ab und trat ihren Urlaub an. Alle Geschädigten gaben an, sie hätten mehrere Wochen gesundheitliche Probleme durch die ihnen zugefügten Verletzungen gehabt. Von weiteren Beeinträchtigungen ist nichts bekannt. Weder bei Besuchern der Merkel-Veranstaltung, noch bei Mitdemonstrierenden und auch nicht bei den vielen Polizeibeamten, die im Einsatz waren. Zu der Anzeige kam es, nachdem ein Polizeibeamter die Securitys auf die Möglichkeit eines Strafantrags hingewiesen hatte. Die vor Ort anwesende Kriminalpolizei vernahm umgehend die Antragsteller.

Loubna Forer mit Megaphon vor der Reithalle (gelbe Pfeile) mit den drei Geschädigten (rote Pfeile) – Foto: Ute Riedel
Diagnose: Ausschluss Lärmtrauma … keine Behandlungsbedürftigkeit
Der erste Geschädigte, Tobias K., 38 Jahre alt, gab im Zeugenstand an, die Angeklagte habe über Megaphon „Securityschweine … ihr bekommt nachher die Krümel vom Buffet … schämt ihr euch nicht, für Frau Merkel zu arbeiten?“ gerufen. Die Entfernung von Loubna Forer zu ihm soll ungefähr zwei Meter betragen haben. Einmal etwas näher und teilweise in fünf bis sechs Meter Entfernung. Er könne nicht sagen, ob diese Situation über wenige Minuten oder 20 bis 30 Minuten lang ging. Die Polizei habe die Securitymitarbeiter aufgefordert, mehr Abstand zu den Demonstranten einzunehmen. Das Megaphon sei lauter als die Trillerpfeifen gewesen. Allerdings sei es insgesamt sehr laut gewesen. Nach der ursprünglichen Aussage des 38-Jährigen bei der Polizei soll der Abstand des Megaphons zum Ohr 30 Zentimeter betragen haben. Auf die Frage von Richter Mangold, ob er einen Ohrschutz getragen habe, antwortete er: „Es gab keine Notwendigkeit. Wir hatten keine Ohrschützer dabei.“ Das Attest der HNO-Klinik wies aus: (…) reizlos, normale Druckverhältnisse, minimale Hörschwierigkeiten rechts. Diagnose: Ausschluss Lärmtrauma … keine Behandlungsbedürftigkeit.
Loubna Forer Superstar? Polizei rät zur Anzeige
Der zweite Geschädigte, Hartmut K., 65 Jahre alt, berichtete, die Menge der Demonstrierenden habe Loubna Forer wie einen Superstar begrüßt. Auch auf ihrer Facebookseite sei dies ersichtlich. Die Polizei habe ihnen, den Security-Leuten, „angeraten, Anzeige zu erstatten“. Sie seien daraufhin von der Kriminalpolizei an einen anderen Ort gebracht worden. Vom DRK habe er vor Ort eine Kopfschmerztablette erhalten. Der 65-Jährige wiederholte die Parolen, die der vorherige Zeuge Tobias K. schon angegeben hatte, und ergänzte: „Früher NSDAP, heute CDU“. Er habe einmal den Ausspruch „Securityschweine“ gehört. Bei diesen Ausspruch sei die Blickrichtung der Angeklagten in Richtung aller drei Securitymitarbeiter gewesen.
Auch eine andere Person habe durchs Megaphon geschrien. Die beiden hätten sich abgewechselt. Das Megaphon sei die ganze Zeit auf die Köpfe der Security-Leute gerichtet gewesen. An ein Plakat, das Loubna Forer mit sich geführt haben soll, konnte sich Hartmut K. nicht erinnern. Trillerpfeifen und Trommeln seien im Einsatz gewesen; auch Tröten. „Es war insgesamt laut, aber das Megaphon war am stärksten.“ Gehörschutz getragen? Fehlanzeige. „An diesem Tag nicht“. Am nächsten Tag habe er rechts nichts mehr gehört. Zum Arzt sei er dann einen Tag später gegangen. In der Folge habe er vier Wochen lang Tabletten genommen. Erst nach zwei bis drei Wochen sei es besser geworden. Ein Hausarztattest bescheinigte eine Hörminderung, Lärmtrauma und einen Tinnitus rechts. Reizlose Gehörgänge. Reizlose Trommelfelle.
Befund: beidseits unauffällig, normales Gehör beidseits. Keine Verletzungen feststellbar. Beschwerden nicht zu erklären.
Die Geschädigte Susanne M., 57 Jahre alt, verdeutlichte bereits am Anfang: „Ich sage genau das Gleiche wie bei der letzten Verhandlung auch.“ Ihr Kollege Tobias K. sei ganz massiv vom Megaphon beschallt worden. „Ich dachte dann nur, jetzt ist ihm das Trommelfell geplatzt.“ Ihr Kollege sei circa fünf Minuten im Abstand von ungefähr zwanzig Zentimetern massiv beschallt worden. Loubna Forer habe das Megaphon gehabt, aber ein „älterer Herr mit langen Haaren hat auch mal ins Megaphon gesprochen“. Das Megaphon sei auf Schulterhöhe gewesen. Da sei demonstriert worden, um „das Demonstrationsrecht auszunutzen. Es ging gegen alles. CDU, Grüne … S21“. Auf die richterliche Frage, ob Frau Forer ein Plakat gehabt habe, antwortete die Zeugin: „Wir beobachten immer die ganze Menge, nicht einzelne Personen“.
Die Frage was genau durch das Megaphon gesagt worden sei, beantwortete Susanne M. lediglich mit Kopfschütteln. Trillerpfeifen und Tröten? Ja. Wieder die Randbemerkung: „Mir war nicht klar, gegen was eigentlich demonstriert wurde.“ Trommeln? „Weiß ich nicht. Wenn ja, dann wurden sie übertönt. Auch diese Geschädigte berichtete von Beschwerden im rechten Ohr und Kopfschmerzen. Die Untersuchungen beim Arzt habe sie abgebrochen. Sie habe ja Urlaub gehabt. Aber „alles tat weh, auch die Untersuchungen“. Sie habe Medikamente bekommen. Die Probleme mit dem Ohr hätten sich über vier bis sechs Wochen hingezogen. Gehörschutz getragen? Nein. Das vorliegende Attest bestätigte, dass Susanne M. am 26. August in ärztlicher Behandlung war. Also fünf Tage nach der vorgeworfenen Tat. Befund: „Beidseits unauffällig, normales Gehör beidseits. Keine Verletzungen feststellbar. Beschwerden nicht zu erklären.“
ICH arbeite!
Susanne M. erklärte lautstark, sie habe die Untersuchungen abgebrochen, „weil ICH arbeite! Das war mein Urlaub“. Es kam unter den rund 15 ZuhörerInnen im Saal zu großer Unruhe. Die Angeklagte verließ aufgebracht den Gerichtssaal. Richter Mangold ordnete zehn Minuten Pause an.
Nach der Pause bestätigte die Zeugin, dass es nicht ihr erster Einsatz gewesen sei und sie auch Lautstärke gewöhnt sei. Die Frage der Angeklagten, ob sie sich sicher sei, dass auch ein älterer langhaariger Mann ins Megaphon gesprochen hätte, beantwortete Susanne M. eindeutig mit „ja“. Auf die Frage der Angeklagten, wie groß die Entfernung zu ihr und ihren Kollegen gewesen sein, antwortete sie: „Ich hatte keinen Meterstab dabei.“
Alles gegeben, als die Kanzlerin kam – selbst die Polizisten haben gelacht
Vier EntlastungszeugInnen bestätigten, dass sich Loubna Forer eher unauffällig verhalten habe. Dass die Situation insgesamt von Nervosität geprägt gewesen sei. Auch von einem weiteren Sprecher am Megaphon der Angeklagten war die Rede. Es kristallisierte sich heraus, dass es beim Eintreffen der Kanzlerin für zwanzig bis dreißig Minuten insgesamt sehr laut wurde. „Ja, wir haben alles gegeben, als die Kanzlerin kam. Selbst die Polizisten haben über die Reime gelacht“, erklärte ein 61-jähriger Rechtsanwalt. Er habe sich darüber gewundert, wie laut 400 bis 500 Menschen sein können. Es sei alles im Einsatz gewesen, was es in Stuttgart gebe – auch Vuvuzelas und Trillerpfeifen. Auf den Stuttgarter Demos sei es immer laut. Loubna Forer sei zwar verbal aggressiv gewesen, aber es sei zu keinen Beleidigungen gekommen. Das Wort „Securityschweine“ hatte niemand gehört. Die Securityleute seien entspannt zusammengestanden.
Eine Altenpflegerin berichtete von einer jungen Dame mit kurzem Rock und hohen Stiefeln, die sich bei den Securitymitarbeitern längere Zeit aufhielt. Ein Demonstrant habe belustigend den Ausdruck „Sexcurity“ benutzt. Zu Beleidigungen sei es nicht gekommen. Sie gab an, die ganze Zeit in der Nähe Loubna Forers gewesen zu sein. Mit der Lautstärke des Megaphons habe sie keinerlei Probleme gehabt. Einen Ohrschutz habe sie nicht getragen. Insgesamt könne man von einem „Demokonzert“ reden. Trillerpfeifen, Tröten, Trommeln und andere Musikinstrumente. Auch das Megaphon. Aber es habe, wie bei jedem guten Konzert, nichts herausgestochen. Einem 38-jähriger Techniker war die Gesamtsituation „zu ruhig“. Aus diesem Grunde wollte er auch mal ans Megaphon. Loubna Forer sei ihm zu gemäßigt aufgetreten. Die Trillerpfeifen seien am lautesten gewesen. Demonstranten und CDUler seien am dichtesten bei Frau Forer gestanden. Auch dieser Zeuge gab an, keinen Ohrschutz getragen zu haben. Ohrenprobleme habe er keine gehabt.
„Schießt die Merkel auf den Mond …“ – „Ja, das haben wir gesungen.“
Um im Gerichtssaal die aggressive Stimmung vor Ort deutlich zu machen, stimmte die Angeklagte ein damals gesungenes Lied an, auf das der Zeuge sogleich einstimmte: „Schießt die Merkel auf den Mond, das ist Raumfahrt, die sich lohnt. Und den Kretschmann hinterher, Politik ist gar nicht schwer.“ Der Zeuge freudenstrahlend: „Ja, das haben wir gesungen.“ Eine 59-jährige Lehrerin betonte, dass es insgesamt laut gewesen sei, das Megaphon hingegen vergleichsweise leise. Ohrenbeschwerden habe sie keine gehabt.
Morgendlicher „Besuch“ vom Staatsschutz
Eine 44-jährige Staatsschutzbeamtin berichtete, dass sie mit mehreren Kollegen die Wohnung von Frau Forer durchsucht habe. Auf den Vorwurf der Angeklagten, ihr sei eine Kontaktaufnahme zur ihrer Anwältin verwehrt worden, gab die Beamtin zur Antwort: „Weiß ich nicht. Kann ich jetzt nicht sagen.“ Die Angeklagte fragte nach, ob sie was von einem „Rahmenbefehl“ gehört habe. „Ja, als Polizistin sollte ich das“, gab die Beamtin zur Antwort. Sie und ihre Kollegen seien bei der Durchsuchung diskret vorgegangen. Man habe Loubna Forer aufgefordert, gemeinsam vom Treppenhaus in ihre Wohnung zu gehen, damit die Nachbarn das Gespräch nicht verfolgen können. Allerdings klingelten die Staatsschützer an der Haustür nicht bei Loubna Forer, sondern bei einer Wohnungsnachbarin, um Zutritt zum Haus zu erhalten. Gesucht wurde nach dem eingesetzten Megaphon. Das sagten die Beamten aber nach Angaben der Beschuldigten nicht. „Sie hätten mich nach dem Megaphon fragen müssen. Das haben sie aber nicht. Sie haben meine Wohnung durchsuchen wollen.“
Gerichtscomputer ohne Lautsprecher
Es sollten nun Polizeivideos in Augenschein genommen werden. Leider hatte der eingesetzte Gerichtscomputer keine Lautsprecher. Die Angeklagte stellte dem Gericht ihren Rechner zur Verfügung. Das Geschehen auf den Videos war für die Personen im Zuschauerraum nicht einsehbar. Die Geräuschkulisse allerdings war beeindruckend und eindeutig. Nachstehend ein Ausschnitt aus einem vergleichbaren, beispielhaften Video.
Wenn der Freiheits- und soziale Kampf zu einer Verurteilung führt, dann verurteilen sie mich!
Staatsanwältin Neidhardt führte in ihrem Schlussplädoyer aus, es gebe zwar keinen Videobeweis der tatsächlichen Tat. Aber das Video beweise, dass die Angeklagte mit dem Megaphon im Einsatz gewesen sei. Darüber hinaus hätten die Geschädigten mit Attesten und ihren Aussagen die Verletzungen nachgewiesen. Die Aussagen der Geschädigten seien glaubhaft. Die Kausalität sei klar bewiesen. Entlastend sei anzurechnen, dass die Geschädigten die Verletzungen zum Teil mitverschuldet hätten, da sie keinen Gehörschutz trugen. Für die Beleidigungen gebe es keinen Videobeweis. Schließlich beantragte die Staatsanwältin, die Angeklagte zu 50 Tagessätzen zu je 10 Euro zuzüglich der Kosten zu verurteilen.
Rechtsanwältin Sabine Foth sieht keinerlei Kausalität und beantragt für ihre Mandantin einen Freispruch.
Die Angeklagte erklärte, sie habe „niemanden beleidigt und niemandem wehgetan“. Sie bemängelte, dass zwei benannte Zeugen nicht gehört worden seien. Das zweite Polizeivideo sei nicht in Augenschein genommen worden. Sie forderte die Polizei auf, ihr gesamtes Videomaterial herauszugeben. Sie legte dem Gericht schließlich noch einen „Rahmenbefehl“ vom 5. April 2014 vor. In diesem Schriftstück soll vermerkt sein, dass sich Loubna Forer in bestimmten Gebieten und zu bestimmten Zeiten in Stuttgart nicht aufhalten dürfe. „Wenn der Freiheits- und soziale Kampf zu einer Verurteilung führt, dann verurteilen sie mich!“, waren ihre Schlussworte.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Mangold verurteilt Loubna Forer wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro.
In seiner Urteilsbegründung führte Richter Mangold aus, Loubna Forer sei dem Geschädigten Tobias K. versehentlich zu nahe gekommen. Alle drei Geschädigte seien als „Securityschweine“ betitelt worden. Nach dieser Anfangsbegründung erreichten die weiteren Ausführungen des Richters nur noch wenige Personen, da fast die komplette Zuhörerschaft zusammen mit der Angeklagten den Gerichtssaal protestierend verließ.
In der weiteren Urteilsbegründung wurde bestätigt, dass das Megaphon auf dem Video nicht hervorsticht, sondern dass Trillerpfeifen im Vordergrund gewesen seien. Man habe nur das Megaphon und den Spruch „Merkel weg“ gehört und sonst nichts. Die Lautstärke könne nicht bestimmt werden. Welche Geräuschquellen für die Verletzungen ursächlich waren, sei nicht feststellbar. Eine Situation habe es gegeben, bei der das Megaphon dem Geschädigten Tobias K. sehr nahe kam. Der Ausdruck „Securityschweine“ sei von allen drei Zeugen bestätigt worden. Daher sei anzunehmen, dass er gefallen sei. Die Beleidigung und die Körperverletzungen seien nicht teilbar; es handle sich um drei einheitliche Fälle. Beim Urteilsspruch handle es sich um das unterste Straflevel.
Eine Revision ist innerhalb eines Monats nach Urteilszustellung möglich.
- Foto: Ute Riedel
- Foto: Ute Riedel
- Foto: Ute Riedel
- Foto: Denzinger / BN
Die Kanzlerin da, und keine durchgängigen audio und video-Aufnahmen. Zur Erinnerung – der Rahmenbefehl hat Landes und Bundessicherheitsbehörden miteinander verkuppelt. Ich kann mich schon schlecht daran gewöhnen so drastisch belogen zu werden wie es bei S21 üblich ist. Das Fehlen polizeilicher Beweismittel, ob be oder entlastend ist bestenfalls mit extremschusseligkeit zu erklären. Aber sowas hier bringt dann unsere Kanzlerin in Gefahr. Das gefährdet die Republik. Wenn das keine Sabotage ist. Die Einsatzleiter und Polizeiführer vom Dienst sind sofort auf Dienstuntauglichkeit zu untersuchen. Glücklicherweise haben so engagierte Bürger wie Loubna Forer die Schwachstellen im deutschen Personenschutz aufgedeckt. Als deutscher Bürger bedanke ich mich deshalb ausdrücklich bei ihr für ihr Engagement.