Stuttgart. 250 000 Euro, diese Strafe soll der Südwestrundfunk (SWR) zahlen, falls er noch einmal die Undercover-Reportage „Hungerlohn am Fließband“, aufgenommen im Daimler-Werk Untertürkheim, ausstrahlen sollte. Dies will die Daimler AG mit einer Unterlassungsklage vor dem Stuttgarter Landgericht erreichen. Die Reportage dokumentierte, dass bei Daimler die Entlohnungspraxis von Beschäftigten am Fließband bei gleicher Arbeit sehr unterschiedlich ist. Missstände, von denen die Öffentlichkeit erfahren muss und die nicht verschleiert werden dürfen.
Der SWR-Betriebsverband in ver.di und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di Baden-Württemberg sind der Auffassung, dass Pressefreiheit und Demokratie nicht am Werkstor enden dürfen und jegliche faktenbezogene und wahrhafte Berichterstattung auch verdeckt in einem Unternehmen erlaubt sein muss. Es geht vor Gericht also nicht, wie von Daimler behauptet, um die Frage der Werkspionage, sondern in welcher Form Pressefreiheit auch in einem Unternehmen möglich sein muss, wenn die Betriebswirklichkeit nicht anders recherchiert werden kann. Ob undercover oder nicht, wesentlich ist aus der Sicht der Gewerkschaft der Wahrheitsgehalt der Recherche. Deshalb ist ver.di der Auffassung: Kein Sendeverbot für den SWR!
Der Betriebsverband SWR in ver.di und die dju rufen deshalb zu einer breiten Öffentlichkeit beim Prozess auf:
Donnerstag, 31. Juli 2014, 14 Uhr, Landgericht Stuttgart, Saal 155, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte.
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