Archivbilder: Channoh Peepovicz –
Freiburg. Nach der versuchten Blockade eines Aufmarsches der fundamentalistischen Pius-Bruderschaft 2013 überzieht die Freiburger Polizei Aktivisten und Aktivistinnen mit einer Welle von Verfahren. Das teilt der Arbeitskreis (AK) Antirepression Freiburg mit. Es seien bereits 55 Verfahren eröffnet worden. Die nächsten Verhandlungen sind am 25. August und am 17. September jeweils um 10 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht.
Den Angeklagten würden jeweils Widerstandshandlungen vorgeworfen. Sie ließen die landesweite Statistik „linksextremistischer Straftaten“ nach oben schießen, so der AK Antirepression.
Die Anzeigen gehen auf eine Demonstration im Jahr 2013 zurück. Damals setzte die Polizei einen Aufzug der erz-katholischen Bruderschaft mit Gewalt durch und drängte Gegendemonstranten und -demonstrantinnen mit Gewalt ab. Die Protestierenden versuchten, die Pius-Bruderschaft mit zivilem Ungehorsam zu blockieren. Sie werfen den Pius-Brüdern vor, selbst berüchtigte Holocaustleugner bei sich zu dulden. Die Blockade wird den Gegendemonstranten nun als Widerstandshandlung ausgelegt.
Der baden-württembergische Verfassungsschutz sieht die „Ausschreitungen bei Protesten gegen die Piusbrüder“ in seinem Jahresbericht 2013 als Grund dafür, dass sich die Zahl linker Gewaltdelikte im Land verdoppelt habe. Das berichtete die in Freiburg erscheinende „Badische Zeitung“ am 11. Mai 2014. Insgesamt habe es 138 Fälle gegeben. Allein 55 von ihnen gingen auf die Aktionen gegen den Aufmarsch der Piusbruderschaft am 5. April 2013 in Freiburg zurück.
Der AK Antirepression bleibt jedoch dabei: Die Blockaden seien ähnlich gewesen, wie sie auch gegen Naziaufmärsche üblich sind. „Ein bewusstes Sich-in-den-Weg-Stellen gegen eine solche ekelhafte und menschenverachtende Ideologie wie die der Pius-Brüder ist allerorts ein legitimes und notwendiges Mittel von zivilem Ungehorsam – und nicht kriminell!“
Der Freiburger Staatsschutz wolle offenbar mit Anwendung des „Gummiparagraphen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ das Recht auf Versammlungsfreiheit einschränken, Blockaden und Protest kriminalisieren. Das mache „allein die schiere Masse an Verfahren, mit denen alle überzogen werden, die sich an diesem Tag in der Nähe der Proteste in der Freiburger Innenstadt aufgehalten haben“, deutlich.
Meist würden Strafbefehle über 350 bis 750 Euro verschickt. Die Betroffenen wollten sich jedoch durch ihren Einspruch gegen eine Kriminalisierung wehren, so der AK Antirepression. Die nächsten Verfahren sind am 25. August 2014 um 10 Uhr und am 17. September 2014 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Freiburg.
Die diesjährige Demonstration gegen den Aufzug der Piusbrüder am 25. April 2014 verlief ruhiger (siehe unseren Bildbericht). Hunderte Polizisten schirmten am Nachmittag einen Teil der Freiburger Humboldtstraße ab. Sie schützten den Auftakt der Prozession der Piusbrüder mit weniger als 100 TeilnehmerInnen vor etwa 200 GegendemonstrantInnen. Es waren deutlich mehr Einsatzkräfte der Polizei vor Ort als im Vorjahr, aber auch weniger GegendemonstrantInnen. Bei der Schlusskundgebung der Piusbrüder am Kartoffelmarkt stellte die Polizei jedoch die Personalien einiger Aktivistinnen fest, die gestört haben sollen, und fotografierte sie ab. Die „Badische Zeitung“ berichtete von vier Festnahmen.
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