Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof verhandelt am Donnerstag, 28. August 2014, von 9 Uhr an erneut über den Feuertod des vor neun Jahren in einer Zelle der Dessauer Polizei gestorbenen Afrikaners Oury Jalloh. Sein Bruder Mamadou Saliou Diallo ist als Nebenkläger zugelassen. Dennoch darf er bei dem Prozess nicht dabei sein. Der Grund: Die deutsche Botschaft in Conakry in Guinea weigert sich, ihm ein Visum zu erteilen. Dabei hatte der Bruder eine Einladung des Bundesgerichtshofes erhalten.
Zwei vorangegangene Prozesse konnten die Ursachen des Feuertodes von Oury Jalloh, der aus Sierra Leone stammte, nicht aufklären. Jalloh war 2005 an Händen und Füßen auf einer Matratze liegend in einer Zelle gefesselt, als ein Feuer ausbrach. Dies führte zu seinem Tod.
Die Unterstützer der „Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“ haben bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige wegen Mordes erstattet und das Gutachten eines irischen Brandexperten vorgelegt. Demnach hat der gefesselte Jalloh das Feuer nicht selbst legen können. Es sei unmöglich, dass er sich selbst angezündet hat, sagte Macta Bah in einer auf YouTube veröffentlichten Erklärung zur BGH-Verhandlung.
Jallohs Bruder wollte am 23. August 2014 zum Prozess nach Deutschland fliegen, jedoch lehnte die Deutsche Botschaft seinen Visumsantrag ab. Diallo war in der Vergangenheit bereits zwei Mal zu Gerichtsterminen nach Deutschland gekommen – und wie vorgesehen wieder ausgereist. Die fadenscheinige Begründung der Deutschen Botschaft in Conakry, Guinea, für ihre Ablehnung: Die Absicht von Diallo, vor Ablauf des Visums wieder auszureisen „konnte nicht festgestellt werden“. Auch habe er „den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts nicht nachgewiesen.“ Zudem habe Diallo nicht ausreichend nachgewiesen, wie er seinen Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten wolle, so die Botschaft. Eine Verpflichtungserklärung von Unterstützern, die für seinen Unterhalt aufkommen wollen, reichte der Botschaft nicht aus.
Pressemitteilung der Initiative Visum nicht erteilt trotz Einladung des BGH.
Vorwürfe der Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“ gegen die Deutsche Botschaft
Die Initiative spricht von einer „rassistisch motivierten Erniedrigung von Hinterbliebenen durch exekutive Gewalt“. Die Mutter des verstobenen Flüchtlings war bei den vorangegangenen Prozessen in Deutschland anwesend.
Die Entscheidung des BGH könnte auch ein laufendes Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesursache beeinflussen. In der Revisionsverhandlung prüfen die Richter die Verurteilung Andreas Schuberts, des ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei. Er wurde zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Unterstützer der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ wollen mit mehreren Bussen aus Jena, Berlin und Leipzig zur BGH-Verhandlung nach Karlsruhe anreisen.
Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ ist auf Spenden angewiesen. Zum einen organisiert sie aktuell pathologische und toxikologische Nachuntersuchungen, die zur Aufklärung der Brand- und Todesursache beitragen sollen. Zum anderen benötigt die Initiative Geld für Repressionskosten, Öffentlichkeitsarbeit und Reisekosten (Veranstaltungen, Gerichtsverfahren). Das Konto:
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE49100205000001233600
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