Karlsruhe. Am heutigen Donnerstagvormittag wurde der Feuertod des Oury Jalloh vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erneut verhandelt. Es gebe keinen Zweifel daran, dass 2005 in Dessau „eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein kann und nicht sein darf“, sagte Bundesanwalt Johann Schmid. Vor dem BGH gehe es aber allein um die Frage, ob das Urteil des Landgerichts Magdeburg fehlerhaft zustande gekommen sei. Die Entscheidung wird in einer Woche verkündet.
Die Revisionsverhandlung verfolgten etwa 40 Unterstützer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Viele Verhandlungstage sind bereits verstrichen: Einmal 59 Prozesstage, einmal sogar 66 Sitzungen eines Gerichtes. Die juristische Aufarbeitung des Todes von Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, ist sehr umfangreich (Wir berichteten) Heute wurde vor dem Bundesgerichtshof Karlsruhe darüber verhandelt, ob sie in eine neue, dritte Runde gehen wird.
Unrechtmäßig in Arrest gesteckt
„Es gab überhaupt keinen Grund für eine Festnahme, es gab keinen Grund, ihn einzusperren, es gab keinen Grund, ihn zu fesseln“, sagt Gabriele Heinecke, die Nebenklage-Anwältin. Für sie und die Angehörigen des Toten ist klar: Wäre Jalloh nicht vor neun Jahren unrechtmäßig in Arrest gesteckt worden, er wäre heute noch am Leben. Die heutige Revisionsverhandlung fand vor dem mit fünf Richtern besetzten vierten Strafsenat des BGH statt. Geladen waren die Verteidigung des Polizeibeamten und Vertreter der Bundesanwaltschaft.
Im Revisionsverfahren zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau bleibt es spannend. Der Bundesgerichtshof wird erst nächste Woche am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Das teilte die Vorsitzende Richterin Richterin Beate Sost-Scheible nach zweistündiger Verhandlung mit.
Bereits im Januar 2010 hatte der BGH den Freispruch eines ehemaligen Dienstgruppenleiters der Polizei aufgehoben. Der 4. Strafsenat verhandelt nun über die Verurteilung des Polizisten zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Sowohl die Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen erreichen, dass das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dezember 2012 aufgehoben wird. Die Verteidigung strebt einen Freispruch an, die Gegenseite eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Folge uns!