Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat heute am 4. September 2014 das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in Karlsruhe mit. Damit wird der Fall nicht neu aufgerollt.
Vor genau einer Woche wurde der Feuertod des Oury Jalloh vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Es gebe keinen Zweifel daran, dass 2005 in Dessau “eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein kann und nicht sein darf”, hieß es da noch von Bundesanwalt Johann Schmid. Vor dem BGH gehe es aber allein um die Frage, ob das Urteil des Landgerichts Magdeburg fehlerhaft zustande gekommen sei.
Vierzig Personen sind zur Urteilverkündung angereist. Mit Aktionen vor dem BGH zeigten Aktivisten Solidarität. Auf Transparenten war zu lesen „OURY JALLOH DAS WAR MORD“ und“ OURY JALLOH WIR SIND DA“. Es gibt kaum einen Todesfall, der die Menschen in Sachsen-Anhalt so beschäftigt hat wie der von Oury Jalloh. „Der tragische Tod bestürzt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und lässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit zurück“, sagte eine angereiste Frau. Oury Jalloh wird immer in unseren Gedanken bei uns sein, sagte eine andere Person.
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