Schwäbisch Gmünd/Stuttgart. Nachdem die Stadt Schwäbisch Gmünd Flüchtlingsaktivisten wegen Residenzpflichtverletzungen mit Gefängnisstrafen droht, soll es am kommenden Dienstag und Mittwoch (23. und 24. September 2014), jeweils von 12 bis 20 Uhr, auf dem Stuttgarter Schlossplatz zu Protestaktionen kommen. Die Flüchtlingsgruppe „Schwäbisch Gmünd Refugees“ erklärt zur Situation in Schwäbisch Gmünd: „Anstatt das wegen Residenzpflichtverletzung verhängte Bußgeld zu zahlen, ziehen wir einen Gefängnisaufenthalt als Option in Betracht und fordern weiter das Recht auf Bewegungsfreiheit.“
Fotos: Brita Bamberg
Im Aufruf zur Aktionskundgebung von „The VOICE Forum (Stuttgart)“ heißt es:
Flüchtlinge werden in Deutschland durch das rassistische Gesetz der Residenzpflicht schikaniert. Ein solches Gesetz zur Aufenthaltsbeschränkung existiert in keinem anderen europäischen Staat.
Asylsuchenden werden in Deutschland flächendeckend räumliche Beschränkungen gemäß § 12 Aufenthaltsgesetz aufgezwungen. Manche dürfen das Gebiet des Bundeslandes, in welchem sich das ihnen zugewiesene Lager befindet, nicht verlassen. Vielfach und gerade in Baden-Württemberg wird das Gebiet, in welchem sich die Betroffenen aufzuhalten haben, dann zusätzlich noch auf einen Landkreis beschränkt.
Unter Anderem mit der Begründung der Notwendigkeit der Durchsetzung dieser willkürlichen Bewegungseinschränkungen wird die Bundes- und Landespolizei routinemäßig damit beauftragt, rassistische Polizeikontrollen aufgrund nicht-weißen Aussehens durchzuführen. Dieses sogenannte „Racial Profiling“ ist entsprechend dem Grundgesetz Artikel 3 (Diskriminierungsverbot) und auch nach aktueller Rechtsprechung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verfassungswidrig. Für die Verfolgung des zivilen Ungehorsams (Ordnungswidrigkeit bei der ersten Feststellung [Geldstrafe bis zu 2‘500 €] – im Wiederholungsfalle Straftat [Abschiebegrund!] vor [Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr!]) sind die jeweilig bei den kommunalen Verwaltungen angesiedelten Ausländerbehörden zuständig.
Momentan droht die Stadt (Anmerkung der Redaktion: Schwäbisch Gmünd) einigen Flüchtlingsaktivisten mit der Vollstreckung einer sogenannten Erzwingungshaft, weil diese die für die Residenzpflichtverletzung verhängte Bußgeldstrafe nicht zahlen wollen (6 Wochen bis zu max. 3 Monate).
Dieses Vorgehen der Stadt ist Teil der klassischen Repressionsformen gegen politisch aktive Flüchtlinge (Willkür, Leistungskürzungen, Polizeibrutalität, juristische Verfolgung) wegen der Wahrnehmung politischer Rechte, um deren Selbstbestimmtheit und Solidarität mit anderen Flüchtlingen bereits im Keim zu ersticken und eine Situation der Angst zu schaffen. Die politische Dimension, dass diese Aktivisten mit ihrem Engagement lediglich auf die furchtbare Situation von diskriminierendem Zwang, unmenschlicher Isolation, Willkür und Unfreiheit aufmerksam machen wollen, spielt dabei keinerlei Rolle.
„Wir Flüchtlinge kommen nach Deutschland mit Hoffnungen und einer großen Bereitschaft, etwas Positives in die Gesellschaft einzubringen. Dann aber werden wir per Gesetz daran gehindert, am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Viele von uns zerbrechen daran, dass ihnen über Jahre hinweg die Bewegungsfreiheit verweigert wird.“ (Schwäbisch Gmünd Refugees)
Apartheid in Deutschland –
das Gesetz der Residenzpflicht versagt Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit Zeit für solidarische Gegenwehr!Zurecht kritisieren Flüchtlingsorganisationen (http://thevoiceforum.org/ Apartheidgesetzen), dass mit der Residenzpflicht in Deutschland ein Gesetz aus der deutschen Kolonialzeit weitergeführt wird – während der deutschen Kolonialzeit in Kamerun und Togo hatten sich die Besatzer dieses Gesetz ausgedacht, welchem zufolge die einheimische Bevölkerung ihren jeweiligen Lebensort oder festgelegten Distrikt nicht ohne Antrag bei den kolonialen Weißen Gouvernementsverwaltungen verlassen durften.
Die Residenzpflicht dient den deutschen Behörden zur ausschließlich zur willkürlichen Diskriminierung und Kontrolle von eigentlich Schutzbefohlenen. Seit langer Zeit lebte der bekannte Menschenrechtsaktivist Nelson Mandela wieder in Freiheit – und die europäischen Weißen waren voll des Zuspruches für seinen Mut und entsprechend voller Tadel an der Apartheid in Südafrika.
Aber wie sieht es mit den Menschenrechten in Deutschland selbst aus?
Apartheid gibt es auch hier und bis heute, auch wenn sie von vielen Weißen und Deutschen gar nicht wahrgenommen werden will. Sie wird mitgetragen, wenn genau diese privilegierten deutschen Menschen an „Recht und Ordnung“ glauben und das (Ver-)Walten der Bürokratie vorbehaltlos befürworten – überall dort, wo das Interesse der Nicht-Betroffenen an den Lebensbedingungen der Betroffenen erlahmt und keine Fragen gestellt werden, wo sich Sorglose ihren ganz eigenen Wahrnehmungskreis schaffen und die stattfindende Repression gegen Asylsuchende und Migrant*innen nicht wahrhaben wollen.Wir bitten Sie/Euch, die Flüchtlinge mit einer Telefon- und/oder Fax-Aktion gegen die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch die „Residenzpflicht“ zu unterstützen und die Erzwingungshaft sowie die Geldstrafe außer Vollzug zu setzen.
Landrat Klaus Pavel, Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen,
Tel.: 07361 503 – 0
Fax: 07361 503 1477Oberbürgermeister Richard Arnold, Rathausplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd,
Tel.: (0) 7171 / 603-0
Fax:(0) 7171 / 603-1019
Mail: richard.arnold@schwaebisch-gmuend.de;Ministerin Bilkay Öney, Ministerium für Integration Baden Württemberg,
Thouretstraße 2, 70173 Stuttgart,
Tel.: 0711 335030,
Fax: 0711 33503444,
Mail: poststelle@intm.bwl.deWir brauchen mehr Solidarität, um dieses rassistische Gesetz in Deutschland abzuschaffen.
Seid Solidarisch!
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Rechte von Flüchtlingen & MigrantInnen gehen uns alle an!
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