Von Michael Janker – Wie viele andere Aktivisten gegen Stuttgart 21 gelangte Michael Janker am 20.6.2011 durch eine Öffnung im Bauzaun ungehindert auf das Gelände des Grundwassermanagements (GWM). Er ging mit einem Bekannten um das blaue Gebäude herum. Dort wurde er festgenommen. Erst nach dreieinhalb Wochen kam er gegen Auflagen frei. Es dauerte ein ganzes Jahr, bis der Haftbefehl komplett aufgehoben wurde. Juristisch ist die Sache für ihn dennoch bis heute nicht ausgestanden. Wir dokumentieren die Ereignisse in drei Folgen. Im dritten Teil seines Erfahrungsberichts schildert Michael Janker weitere Einzelheiten seiner Haft in Stammheim und die Umstände seiner Freilassung. Vor allem aber gibt er Überlebens-Tipps für ähnliche Situationen.
Die folgenden Dinge sind äußerst wichtig für Dich, wenn Du Dich eines Tages in Stammheim wiederfinden solltest. Sie gelten allerdings nur für die Untersuchungshaft, nicht für eine rechtskräftige Strafhaft. Da gelten etwas andere Regeln.
TAGESABLAUF
Morgens um 6 Uhr erklingt über die Gegensprechanlage ein Gong. Das ist für Dich das Zeichen, schleunigst aufzustehen und Dich in Schale zu werfen. Das Frühstück steht nämlich bevor. Sobald Du das Geklapper der Schlüsselbunde hörst, postiere Dich mit Blechkanne und -napf an der Tür. Sei komplett angezogen. Solltest Du nur Deine Unterwäsche anhaben, kriegst Du einen Riesen-Anschiss. Du könntest ja eine zufällig anwesende Beamtin (die gibt’s dort auch) durch Deine Nacktheit sexuell belästigen.
Die Tür geht auf, und Du erblickst zunächst einige Mitgefangene, die einen großen Wagen mit sich führen. Diese Leute sind nicht etwa aus ihren Zellen ausgebrochen, sondern es handelt sich um eine Art Kalfaktoren. Das sind U-Häftlinge, die meist eine gewisse Vertrauensbasis zu den Schließern aufgebaut haben. Der Essensausgabejob ist nicht unbeliebt, die Leute dürfen zum Beispiel jeden Tag duschen. Hinter den Kalfaktoren (mit denen Du Dich gut stellen solltest, denn sie haben einigen Einfluss) stehen noch etwas müde und wortkarg die Schließer.
Das Frühstück setzt sich in der Regel wie folgt zusammen: entweder Tee oder Kaffee, der aus einem großen Zuber in Deine Kanne gefüllt wird. Beides ist nicht, was es vorgibt zu sein. Der Kaffee zum Beispiel schmeckt nicht einmal nach Kaffee. Es ist einfach nur eine dunkle Brühe. Dazu gibt es normalerweise zwei bis drei Mini-Schälchen Margarine, alles in sehr umweltfreundliche Plastikgefäße eingeschweißt. Die gibt es jeden Tag, so dass sich nach kurzer Zeit eine große Zahl dieser Miniaturgefäße in Deiner Zelle ansammeln. Sie sind nur als Aschenbecher sinnvoll, da Du in Deiner Zelle wenigsten rauchen darfst. Dazu eine Scheibe Käse und für die Karnivoren eine Scheibe Wurst. Das war’s! Außer freitags! Da gibt es zum Frühstück nur einen kleinen Tetrapack Milch. Warum weiß ich nicht.
Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch Deinen Müll raus stellen. Da sammelt sich was an. Denk an die Margarineschälchen! Auch solltest Du dringend nach Schreibpapier, Briefumschlägen und Antragsformularen fragen. Die gibt es nur beim Frühstück, und sie sind wichtig. Danach Einschluss, damit Du Dein Frühstück genießen kannst.
Von 8 bis 9 Uhr ist Hofgang angesagt.
Du gehst über zwei Stockwerke nach unten und wirst in einen großen Innenhof entlassen. Dort gibt es tatsächlich grüne Wiesenflächen, eine Tischtennisplatte und Basketballkörbe. Sonnig ist er auch. Im Prinzip fast schon paradiesisch, zumindest im Gegensatz zu dem aus RAF-Zeiten berühmten Käfig, der sich auf dem Dach einer der Gebäude der JVA befindet. Dort können andere Gefangene ihren „Hofgang“ durchführen. Im Sommer soll es dort oben verdammt heiß werden. Kein schöner Ort.
Danach wieder auf die Zelle und aufs nächste Event warten. Dies findet um 11.30 Uhr in Form des Mittagsessens statt. Was dieses Mittagessen betrifft: Es gibt drei Arten, eines für die Fleischesser, eines für Vegetarier und auch an Moslems ist gedacht. Als Veganer hast Du keine Chance, Du musst auf Vegetarismus umsteigen. Zur Qualität des vegetarischen Essens: Eigentlich war es echt okay, es hat ordentlich geschmeckt, und Bauchschmerzen hatte ich danach keine.
Das „ Abendessen“ bekommst Du genau um 14.30 Uhr!! Es besteht aus einigen geschnittenen Brotscheiben (stets in durchsichtigen Plastiktüten verpackt, die Deinen Müllberg vergrößern), ein bis zwei Scheiben Käse, einer Kanne Tee (hier gilt das gleiche wie beim Kaffee) und den unvermeidlichen Margarineschälchen. Was die Brotscheiben betrifft: Iss sie nicht gleich alle, denn sonst hast Du für das Frühstück keine. Morgens gibt es kein Brot! Wenn Du Wasser willst: Dafür gibt es den Wasserhahn.
Und damit ist das Programm des Tages beendet!! Es ist schon sehr skurril, wenn Dir ein Beamter bei der Ausgabe des „Abendessens“ um halb drei Uhr nachmittags an einem hellen Sommertag eine „Gute Nacht“ wünscht. Er meint es sicher nur fürsorglich. Den Rest des Tages kannst Du grübeln oder bis in die Puppen in die Glotze schauen. Dies schert niemanden.
Solltest Du übrigens geistlichen Beistand brauchen, kannst Du am Sonntag den Gottesdienst besuchen. Über die Qualität kann ich leider nichts sagen, da ich nun mal Atheist bin.
POST
Der einzige Kommunikationsweg für Dich nach draußen ist ein Brief. Du kannst Dir nicht einfach mal so kurz Dein Handy oder den Laptop schnappen, um Dich zu informieren, was draußen so los ist. Solltest Du ein wirklich wichtiges Telefonat führen müssen, geht das theoretisch über den so genannten sozialen Dienst. In der Regel gilt: Vergiss es!
Für ein solches Telefonat sind ein Antrag und eine ausführliche Begründung erforderlich. Und eine Genehmigung vom Staatsapparat! Erfolgsaussichten: gering! Wenn Du ganz altertümlich einen Brief schreibst, bedenke Folgendes: Er wird mindestens noch zweimal gelesen, bevor der eigentliche Empfänger ihn liest! Nämlich von einem Beamten der Gefängnisleitung und von der Staatsanwaltschaft. Intime Dinge in einem solchen Brief zu erwähnen, empfehle ich also nicht. Ob ein Brief von Dir überhaupt zugestellt wird, entscheidest nicht Du, sondern der Staatsanwalt. Wenn der Brief denn überhaupt befördert wird, dauert dies. Er muss ja vorher gründlich durchgelesen werden, und dafür brauchen Beamte viel Zeit.
Erfahrungsgemäß ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass Briefe erst dann ankommen, wenn du schon wieder aus dem Knast draußen bist. Das gleiche Prozedere gilt übrigens auch für Briefe, die Dir von draußen von solidarischen Freunden oder dem Mensch, mit dem Du in einer Beziehung lebst, geschrieben werden. Es gibt keine Intimsphäre.
Übrigens: Wenn Du einen Brief schreibst, musst Du eine Briefmarke auf den Umschlag kleben. Er wird sonst nicht befördert. Dies klingt einfach, ist es aber nicht. Der Knast ist keine Postagentur. Du bekommst keine Briefmarke geschenkt, sondern musst sie über den Einkauf bestellen und dann auch bezahlen!! Kurz: Wenn Du keine Kohle hast, kannst Du keine Briefmarke kaufen und damit auch keinen Brief absenden.
Was die Anwaltspost betrifft: Sie wird nicht von unerwünschten Personen gegengelesen. Zumindest offiziell.
EINKAUF
Alle 14 Tage hast du die Möglichkeit, Dir über einen Lieferanten von draußen was in den Knast liefern zu lassen. Dafür bekommst du vorher eine Liste ausgehändigt, auf der Du Deine Wünsche ankreuzen kannst. Wichtig für die meisten im Knast: Tabak und Briefmarken. Tabak ist übrigens eine sehr beliebte Knast-Währung. Selbst Nichtraucher horten Tabakpäckchen und Papers. Wenn Du viel Tabak hast, bist du so was wie ein König. Die Einkaufsliste ist auch sonst recht umfangreich, die Preise sind im gehobenen Bereich (Bonus-Märkte sind billiger), und einige der angebotenen Produkte sorgen für Heiterkeit.
Ihr könnt dort allen Ernstes Sonnencreme kaufen!! Sonnencreme im Knast! Lasst Euch dass auf der Zunge zergehen!! Ich kann mir das nur so erklären, dass die Gefängnisleitung Sorge hat, dass sich die Häftlinge bei der einen Stunde Hofgang einen irreparablen Hautschaden zuziehen könnten. Wenn böse Zungen munkeln, dass es sich bei diesem Gag nur um eine subtile Form der Demütigung handelt, kann ich das natürlich nicht glauben. Für Bier-Trinker: Alk ist im Knast ein No-Go. Und zu guter Letzt: Einkaufen kann natürlich nur der, der Geld auf dem Knast-Konto hat. Wenn nicht: Pech gehabt.
DUSCHEN
Zweimal die Woche eine halbe Stunde. Gruppenduschen ist angesagt mit fremden Menschen. Wenn Du nackt unter der Dusche stehst, ziehst Du durchaus irritierte Blicke auf Dich, die meisten duschen tatsächlich in ihren Unterhosen.
ANTRÄGE
Anträge bestimmen im Knast Dein Leben. Wenn Du ein Buch willst, wenn Du zum Arzt willst, wenn Du zum sozialen Arzt willst, wenn Du einen Umschluss mit anderen Gefangenen willst: Du musst alles begründen und beantragen. Sei Dir klar bewusst: Im Knast bist Du vollkommen abhängig von der Repression des Staates. Es herrscht totale Überwachung.
POLITISCHE ARBEIT
Ist im Knast nötig und wichtig, in einer Einzelzelle schwer durchführbar. Dafür gibt es den Hofgang und den Umschluss. Erwünscht ist sie natürlich nicht. In einer Zwei- oder Vier- Mann-Zelle ist sie durchaus möglich, außer Du hast lauter Faschos auf der Zelle. Ich würde da einen allgemeinen Tipp an alle die geben, die ihre Zeit im Knast sinnvoll nutzten wollen indem sie politische Bildung verbreiten: Man sollte bedenken, dass viele Gefangene mit ihrem Schicksal und ihrer Situation überfordert sind, und nicht unbedingt den Kopf für eine politische Message frei haben. Das sollte man respektieren, wenn jemand an so was Interesse hat, wird er schon auf Dich zukommen. Wenn du ein politischer Gefangener bist, spricht sich dies im Knast schnell herum.
Und an die Leute von draußen gerichtet: Die Gefangenen da drin brauchen Solidarität!! Da gibt es in Stuttgart schon eine tolle Tradition. Man denke nur an die Silvester-Demos oder die beachtenswerte Arbeit vieler Gruppen wie zum Beispiel der Roten Hilfe.
Aber meiner Meinung nach gibt es in Stuttgart noch mehr Gruppen, die sich da engagieren sollten. Es gibt viel mehr noch als den Bahnhof!
Plötzlich frei
Was nun meine persönliche Zeit in Stammheim betrifft, die dauerte bis zum 15.7.2011. Dann wurde ich regelrecht rausgeschmissen, das Putzkommando stand schon hinter den Schließern, die mich in die Freiheit entließen. Über die Gründe lässt sich spekulieren, vielleicht lag es daran, dass, wie ich später erfuhr, ein halbes Dutzend Besuchsanträge von alten Freunden und Kollegen vorlagen (das in meinem Haftbefehl aufgeführte Argument der „nicht ersichtlichen sozialen Kontakte“ hatte deshalb vielleicht nicht mehr die nötige Stichhaltigkeit). Vielleicht gab es zur jener Zeit aber auch schon lohnendere Subjekte als mich, denen man eher und leichter im Zusammenhang mit dem 20.6.2011 etwas anhängen konnte.
Ganz ohne Denkzettel wurde ich nicht entlassen, denn mein Haftbefehl wurde nur außer Vollzug gesetzt. Dies ist stets mit bestimmten Auflagen verbunden. In der Regel ist eine solche Auflage eine wöchentliche Meldepflicht bei den Cops. Damit soll verhindert werden, dass Du dich aus dem Staub machst. Es ist und bleibt ein Denkzettel, aber allemal noch angenehmer, als im Knast zu sitzen. Mein Anwalt meinte damals, die ganze Sache sei ziemlich lächerlich gewesen und würde wohl im Sande verlaufen. Sorgen soll ich mir keine machen, was bis Anfang 2013 auch so genauso aussah. In der Zwischenzeit wurde mein Haftbefehl sogar komplett aufgehoben, zufälligerweise genau ein Jahr nach der „Erstürmung“, nämlich am 20.6.2012. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
In meinem persönlichen Leben und auch in der Widerstandstätigkeit ließ ich mich durch dieses Malheur nicht behindern. Im Gegenteil! Ich kann nur jedem empfehlen, in solch einem Fall nicht zu resignieren. Der Sinn der Kriminalisierung liegt nämlich darin, Deinen Widerstandsgeist zu brechen. Lass dies nicht zu!
Weiter juristisch verfolgt
Wider Erwarten war die ganze Angelegenheit aber nicht im Sande verlaufen, und seit Anfang 2013 geht es Schlag auf Schlag. Es begann Ende Januar, als ich und 47 andere Leute durch ein Schreiben des Landgerichts Stuttgart über folgenden Sachverhalt informiert wurden: Irgendwann Ende 2012 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafbefehle gegen uns wegen besonders schweren Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit dem 20.6.2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart beantragt. Darüber wurden übrigens weder die Beschuldigten noch deren Anwälte informiert – ebenso wenig wie über den überraschenden Beschluss des Amtsgerichts, den Erlass dieser Strafbefehle abzulehnen. Dieser Beschluss datierte vom 18.12.2012, zugestellt wurde er niemandem. Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts legte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nun wiederum Beschwerde beim Landgericht Stuttgart ein.
Mit dem nun endlich allen Beteiligten zugestellten Beschluss des Landgerichts Stuttgarts vom 29.1.2013 wurde nun tatsächlich der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.12.2012 aufgehoben. Das heißt, die ganze Sache ging wieder zurück zum Amtsgericht. Ziemlich komplizierte Juristerei, dies gebe ich schon zu. Fakt war aber, dass die ganze Kacke eben noch nicht zu Ende ist.
Übrigens wurden in diesem Schreiben des Landgerichts Stuttgart vom 19. Januar alle 48 Beschuldigten erwähnt. Und zwar mit vollem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, der Meldeadresse, dem Familienstand der Staatsangehörigkeit. Der Datenschutz lebe dreimal hoch!
Trotzdem sollte man das Landgericht Stuttgart dafür nicht kritisieren. Im Prinzip hat es nämlich zu einer Art Familienzusammenführung beigetragen. Ich habe dadurch viele alte Bekannte wiedergetroffen, und ebenso viele neue und sehr nette Leute kennen gelernt, die sich darüber hinaus unter der Leitung des sehr verdienstvollen AK Jura in der Zwischenzeit zu einer recht schlagkräftigen Gruppe entwickelt haben mit dem Ziel, dieses Unrecht zu beenden.
Auch in der Folgezeit gab es noch einig denkwürdige Erlebnisse mit der Justiz. Im April erhielten wiederum alle Beschuldigten (und noch ein paar mehr) einen amüsanten Brief der für uns nun wieder zuständigen Richterin Mengden-Breucker am Amtsgericht Stuttgart. Darin teilte sie uns mit, dass sie nach §30 StPO Selbstanzeige wegen Befangenheit gestellt hat. Gleichzeitig erklärte sie sich aber für unbefangen. Wer sich über diese Kuriosität näher informieren möchte, dem empfehle ich verschieden Zeitungsartikel wie zum Beispiel den in der Stuttgarter Zeitung vom 1.3.2013, der die ganze Sache mit der Befangenheit erst ins Rollen gebracht hat, und vor allem in der Kontext-Wochenzeitung vom 20./21.April. In der Zwischenzeit ist die Dame glücklicherweise wegen Befangenheit doch abgesägt worden, aber damit ist die Sache natürlich immer noch nicht beendet. Es wird sich ein neuer Richter finden.
Für mich persönlich gab es auch noch ein ganz besonderes Schmankerl. Wie ihr ja wisst, lief bis vor kurzem ein sehr umfangreiches und sehr langes Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart gegen fünf Leute aus der Bewegung, auch wegen des 20. Juni. Es wurden ganz viele Zeugen gehört, vor allem Zivilbeamte. Bei einem dieser vielen Verhandlungstermine, sagte einer der vielen Zivilbeamten auch darüber aus, was seine ganz spezielle Aufgabe am Abend des 20.6.2011 war. Er und seine Kollegin hatten nämlich die Order, eine bestimmte Person zu observieren. Diese Person war ich! Es ist ergreifend auf diese Weise zu erfahren, wie sehr der deutsche Staat bemüht ist, mich zu schützen. Dummerweise konnten mich meine Beschützer nicht vor dem Knast beschützen.
Ganz am Schluss möchte ich mich noch mal ganz herzlich bei den Veranstaltern der Laufdemo bedanken, bei der wir am 16.3.2013 die Gelegenheit erhielten, bei der Kundgebung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart unser Anliegen vorzutragen.
In diesem Sinne wünsche ich Euch ein wachsames OBEN BLEIBEN,
aber auch ein
DRAUßEN BLEIBEN!
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