Stuttgart. Vom ursprünglichen Vorwurf der Beleidigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der versuchten Körperverletzung blieb nur die Beleidigung übrig - es soll das Wort "Arschloch" gefallen sein. Von wem diese Beleidigung stammt, blieb weitgehend im Dunkeln. Darüber hinaus gab ein Polizeibeamter zu, dass Vermerke in den Aussagen unter den Polizisten abgeglichen und besprochen wurden. Das sei durchaus so üblich, erklärte ein weiterer Polizist als Zeuge. Für Richter Schöttler war … [Weiterlesen...]
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