Öhringen. Das Gericht sah im Tortenwurf auf Innenminister Gall keine Straftat. Deshalb wurde der 20 jährige Beschuldigte in Bezug auf die Anklagepunkte versuchte Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung und Nötigung freigesprochen. Dennoch endete der heutige „Tortenwerfer-Prozess“ vor dem Öhringer Amtsgericht mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Personenschützer der Polizei hatte sich beim ungeschickten Sturm auf den Tortenwerfer kleinere Verletzungen zugezogen.
Der Bericht über den Verlauf des heutigen Vormittags in Öhringen kann hier nachgelesen werden.
Hintergründe und die Prozessankündigung gibt´s hier.
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