Von Sven Kollet – Stuttgart. Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Landesjagdgesetz verabschiedet, das am 1. April 2015 in Kraft treten soll. Es war hoch umstritten. Jäger gelten künftig als Wildtierschützer. Das Gesetz schränkt sie aber beim Abschuss von Haustieren ein, ebenso beim Einsatz von giftiger Munition wie etwa Blei, beim Jagen mit Totschlagfallen und bei der Wildtierfütterung.
Wesentlich ist auch eine zweimonatige Ruhepause. Doch es gab viel Kritik am neuen Gesetz. Noch bevor es am 12. November verabschiedet wurde, liefen beide Seiten Sturm. Dabei sei das neue Gesetz ein Kompromiss, sagt der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg Alexander Bonde (Grüne).
Weiter erklärt er, die Tierschützer hätten eine Schonzeit von neun Monaten gefordert, Naturschützer acht und die Jäger keine. Nach einem Gespräch mit Vertretern der Jäger wurde die Schonzeit sogar letztlich von drei Monaten auf die Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. April verkürzt. Bonde findet es schade, dass der Landesjagdverband selbst das nicht mittragen kann.
In einer Pressemitteilung über die Beschlüsse des außerordentlichen Landesjägertags am 30. September 2014 kritisierten die Delegierten weitere Punkte. Neben der zeitlichen Einschränkung monieren sie auch das grundsätzliche Verbot der Wildtierfütterung.
Es handelt sich um ein Gesetz auf Raten: Eigentlich soll das neue Landesjagdgesetz am 1. April 2015 das alte vom 1. Januar 1996 ablösen. Doch treten einige Punkte erst wesentlich später in kraft. Darunter ist das Verbot von Bleimunition, welches erst am 1. Januar 2016 wirksam wird. Das Fütterungsverbot soll erst am 1. April 2016 in Kraft treten, und das Wildtiermonitoring erst zum 1. April 2017.
CDU/FDP waren gegen das Gesetz. Die CDU verkündete bereits, sobald sie und die FDP wieder eine Mehrheit hätten, werde das Gesetz wieder geändert. Sie fordern auch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz.
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