Heilbronn. Ein Stuttgarter Antifaschist soll wegen mehrerer angeblicher Straftaten wie Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz am Dienstag, 20. Januar, im Jugendschöffengericht Heilbronn auf die Anklagebank. Um 8 Uhr ist vor dem Amtsgericht Heilbronn (Wilhelmstraße 2-4, 74072 Heilbronn) eine antifaschistische Kundgebung geplant. Der Betroffene bittet um anschließende Prozessbeobachtung.
Wir dokumentieren den Aufruf zur Kundgebung/Prozessbeobachtung:
Egal ob Karlsruhe, Göppingen, Stuttgart oder anderswo: Antifaschismus ist und bleibt legitim!
Ein Stuttgarter Antifaschist soll wegen verschiedenster angeblicher Straftaten am 20. Januar 2015 am Jugendschöffengericht Heilbronn auf der Anklagebank sitzen. Vorgeworfen werden ihm von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz über Widerstandsdelikte gegen Polizisten bis hin zu einer Reihe von versuchten (gefährlichen) und vorsätzlichen Körperverletzungen.
Diese Straftaten soll er unter anderem bei einem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch in Karlsruhe am 25. Mai 2013 sowie einem erheblich eingeschränkten Naziaufmarsch in Göppingen am 12. Oktober 2013, auf der Revolutionären 1. Mai-Demonstration 2013 in Stuttgart, bei einer versuchten Pro Deutschland-Kundgebung und bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der „Alternative für Deutschland“, welche ebenfalls in Stuttgart stattfanden, begangen haben.
Wieder einmal ersichtlich wird für uns, dass kontinuierliche und vor allem konsequente antifaschistische Arbeit von der Justiz mit massiver Repression in Form von Anzeigen beantwortet wird. Besonders interessant ist an diesem Verfahren, dass im Zuge der angeblichen Straftaten dem Antifaschisten sogenannte „schädliche Neigungen“ unterstellt werden. Dieser Begriff hat seinen Ursprung in der NS-Ideologie und suggeriert einen angeborenen Hang zur Kriminalität.
Dass ein Begriff mit einem solchen Ursprung überhaupt noch in unserer Gesellschaft verwendet wird, ist an sich schon ein Skandal. Sogar die Justizministerien Schleswig-Holstein und Saarland stellten fest, dass „solche Relikte der ‚Braunen Diktatur‘ im Gesetz nichts mehr verloren haben“.
Doch nun soll jemand, der sich für eine Gesellschaft jenseits von Faschismus einsetzt, mit einem juristischen Begriff aus der NS-Ideologie verurteilt werden. Die hier vorliegende Ironie ist nicht zu übersehen und kann nur als ein noch deutlicherer Einschüchterungsversuch der Justiz interpretiert werden.
Doch weder die Einschüchterung von AntifaschistInnen noch die versuchte Kriminalisierung von antifaschistischen Aktionen wird uns oder den Angeklagten davon abhalten, weiterhin dafür zu sorgen, die Straßen und Köpfe von rechter oder faschistischer Hetze zu befreien!
Jede Person, die wegen antifaschistischer Aktionen von staatlicher Repression betroffen ist, wird vielfältige Unterstützung und Solidarität erfahren!
Lasst uns daher den Prozess in Heilbronn gemeinsam begleiten, um klar zu stellen: Konsequenter Antifaschismus ist keine „schädliche Neigung“ sondern notwendig und legitim!
Rechten, Faschisten und allen, die sie schützen wollen, gemeinsam entgegentreten!
Zugtreffpunkt in Stuttgart: 6.15 Uhr, Burger King, Hauptbahnhof
Kundgebung in Heilbronn: 8 Uhr, vor dem Amtsgericht, Wilhelmstraße 2-4, 74072 Heilbronn
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