Heilbronn. Die Richterin hielt Sozialtraining für geboten, konnte aber die in der Anklage unterstellten "schädlichen Neigungen" nicht erkennen: Das Heilbronner Jugendschöffengericht verurteilte am 20. Januar einen 21-jährigen Stuttgarter Antifaschisten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und verpflichtete ihn, an einem "sozialen Trainingskurs" teilzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 21-jährigen Schüler Straftaten wie versuchte vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen … [Weiterlesen...]
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