Heilbronn. Die Richterin hielt Sozialtraining für geboten, konnte aber die in der Anklage unterstellten „schädlichen Neigungen“ nicht erkennen: Das Heilbronner Jugendschöffengericht verurteilte am 20. Januar einen 21-jährigen Stuttgarter Antifaschisten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und verpflichtete ihn, an einem „sozialen Trainingskurs“ teilzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 21-jährigen Schüler Straftaten wie versuchte vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte oder Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Von den ursprünglichen Anklagepunkten blieb aber nur ein kleiner Teil übrig. Der Belastungseifer mehrerer Polizeibeamter und eines Opferzeugen war zu offensichtlich. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. „Schädliche Neigungen“ – so der ursprüngliche Vorwurf – vermochte Richterin Elke Woll nicht zu erkennen.
Vor der Verhandlung gab es am frühen Morgen vor dem Amtsgericht eine antifaschistische Kundgebung. Rund 30 AntifaschistInnen beteiligten sich. Die Einlasskontrollen vor dem Gerichtssaal erinnerten mehr an einen Terroristenprozess, als dass sie zu einer Verhandlung vor einem Jugendgericht gepasst hätten. Die rund 35 ZuhörerInnen mussten sich allesamt ausweisen und einer Leibesvisitation unterziehen. Selbst ihre Schuhe wurden eingehend untersucht.
Ursprünglich waren 18 Zeugen geladen. Sie wurden allerdings nur zu einem kleinen Teil vernommen, da der Angeklagte über seinen Anwalt die Taten zum Teil einräumte. Durch dieses Teilgeständnis blieb die Verhandlung auf die Vormittagsstunden beschränkt.
Die vorgeworfenen Straftaten soll der Antifaschist unter anderem bei folgenden Gelegenheiten begangen haben: einem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch in Karlsruhe am 25. Mai 2013, einem erheblich eingeschränkten Naziaufmarsch in Göppingen am 12. Oktober 2013, auf der Revolutionären 1. Mai-Demonstration 2013 in Stuttgart, bei einer versuchten Pro-Deutschland-Kundgebung und bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung der “Alternative für Deutschland“ AfD ebenfalls in Stuttgart.
„Schreibtischtäter?“ – „Ja!“
Beim Neonazi-Aufmarsch im Oktober 2013 in Göppingen soll es einen Angriff auf eine BFE-Einheit (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei) gegeben haben. Die Beamten sollen ohne Helm und Schutzkleidung unterwegs gewesen sein. Ihren Aussagen zufolge schlug jemand mit einer Stange in Richtung der Einsatzkräfte. Anhand seiner Kleidung sei der 21-Jährige als Täter identifiziert worden, so die Anklage.
Bei der Sichtung des vorgelegten Videomaterials fragte Richterin Elke Woll allerdings nach: „Das war’s schon?“ Der eifrige Polizeibeamte erklärte, dass der Schlag noch kommen werde. Beim mutmaßlichen Schlag erklärte die Richterin jedoch, dass sie keinen Beamten gesehen habe. Das angebliche Tatwerkzeug – eine Fahne – wurde nicht gefunden. Der Angeklagte wurde vor Ort nicht festgenommen. Der Belastungszeuge war selbst nicht vor Ort. Richterin: „Schreibtischtäter?“ – Polizeizeuge: „Ja!“
„Ich selber hätte keine Anzeige gemacht“
Bei den angeblich Geschädigten handelte es sich um Polizeibeamte und einen AfD-Anhänger. So soll der Angeklagte beispielsweise versucht haben, einem Polizisten mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen. Ein anderes Mal soll er einem AfD-Sympathisanten im Mai 2014 mit einer Trillerpfeife vorsätzlich so schwere Ohrenverletzungen zugefügt haben, dass der Mann angeblich noch heute an den Folgen zu leiden hat.
Das Opfer musste allerdings am Tatort erst mal von einem Polizeibeamten dazu bewegt werden, Anzeige zu erstatten. „Ich selber hätte keine Anzeige gemacht“, erklärte der 57-Jährige. Das dem Gericht vorgelegte Attest stammte von einer Untersuchung am 27. August 2014 – also über drei Monate nach der angeblichen Tat. Die Verletzungen sollen beidseitig vorhanden sein. Vor Ort habe er mit dem Handy den Täter fotografiert und das Foto der Polizei gezeigt, so der AfD-Kundgebungsbesucher. Bei seiner polizeilichen Vernehmung, die erst drei bis vier Wochen nach der Tat stattgefunden habe, sei das Foto dann kein Thema mehr gewesen.
„Manche Gesichter prägen sich einem halt ein.“
Mehrere Polizeibeamte, die zu den jeweiligen angeblichen Tatzeiten gar nicht vor Ort waren, entwickelten einen auffälligen Belastungseifer. So will ein Ermittler auf einem Polizei-Video eine Tat erkannt haben. Darüber kam es vor Gericht zu fast schon realsatirischen Wortwechseln zwischen Richterin und Staatsschutzermittler: „Sieht man den Angeklagten irgendwo?“ – „Ja, hier!“ – „Der pfeift nicht, der raucht! Wenn es spannend wird, ist der Film aus.“
Auf dem Video sind mehrere Personen mit Trillerpfeifen zu sehen. Die Geräuschkulisse ist enorm hoch. Ein vor Ort eingesetzter Gruppenführer der Polizei gab an, dass der Geschädigte als Ordner des Veranstalters eingesetzt gewesen sei. Der Polizist will genau gesehen haben, wie der Angeklagte „einem Ordner direkt ins Ohr getrillert“ habe. Weiter führte er aus: „Manche Gesichter prägen sich einem halt ein. Der Angeklagte ist meistens in den ersten Reihen bei Demonstrationen.“
Teilweise Einstellung
Auf Anregung von Richterin Elke Woll beantragte Staatsanwalt Gerald Blattert die Einstellung des Verfahrens, was die Vorfälle bei den Protesten gegen den Göppinger Naziaufmarsch und bei den Protesten gegen die AfD-Kundgebung in Stuttgart angeht.
Das „Widerständle“
Übrig blieben die Tatvorwürfe, die sich auf Ereignisse bei dem Neonaziaufmarsch in Karlsruhe und bei einer Rassistenkundgebung von „pro Deutschland“ in Stuttgart bezogen. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe über seinen Verteidiger ein. Rechtsanwalt Henning Schüttel bezeichnete die Tat in Stuttgart als „Widerständle“.
Die Anträge
Staatsanwalt Gerald Blattert hielt die Anwendung des Jugendstrafrechts für angemessen. „Schädliche Neigungen“ erkannte er nicht. Er beantragte eine Woche Dauerarrest und die Auflage, an einem „sozialen Trainingskurs“ teilzunehmen.
Rechtsanwalt Henning Schüttel sah „soziales Training“ als akzeptabel an. Er bat das Gericht jedoch, vom Arrest abzusehen. Arrest zeige nur Wirkung, wenn er zeitnah nach der Tat erfolge. Die Kosten des Verfahrens sollten dem Angeklagten nicht auferlegt werden, so der Verteidiger. Der 21-Jährige verfüge ohnehin über kein Einkommen.
Die Schlusserklärung des Angeklagten …
… kann unten nachgelesen werden.
Das Urteil
Richterin Elke Woll und die beiden SchöffInnen verurteilten den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Vermummung) und Widerstands gegen Polizeibeamte zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem „sozialen Trainingskurs“. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten nicht auferlegt.
Mahnende Worte der Richterin
Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass es gut sei, „wenn gegen faschistische Ideen und Ausländerfeindlichkeit“ demonstriert werde. Allerdings werde in den nächsten zehn Jahren kein kommunistischer Staat in Deutschland entstehen. Daher müsse sich der Verurteilte mit dem Staat arrangieren. Schließlich sei das hier nicht der schlechteste Staat, und es gehe ausgesprochen demokratisch zu: „Also, die Kirche im Dorf lassen. Das ist alles nicht so schlimm hier.“
Über den Begriff „schädliche Neigungen“ könne man unterschiedlich denken. „Ich kann keine ’schädlichen Neigungen‘ erkennen“. Sie empfahl dem Antifaschisten, sich zukünftig etwas zurückzuhalten: „Sie müssen nicht immer in der ersten Reihe stehen.“
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Prozesserklärung des angeklagten Antifaschisten:
Ich sitze heute hier vor dem Jugendschöffengericht Heilbronn wegen verschiedenster angeblicher Straftaten, die bei mehreren linken Aktionen vorgefalllen sein sollen. Genau genommen geht es um vier antifaschistische Aktionen und eine gesamtgesellschaftliche Demonstration. Vorgeworfen werden mir von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz über Widerstandsdelikte gegen Polizisten bis hin zu einer Reihe von versuchten gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzungen. Doch was ist wirklich passiert an den besagten Tagen, und wer sind die Akteure, die versuchen, ihr rechtes oder faschistisches Gedankengut auf die Straße tragen?
Fangen wir an bei der rechtspopulistischen und sozialdarwinistischen Partei Alternative für Deutschland, kurz AfD, die versucht, mittels reaktionärer Hetze gesellschaftliche Missstände weiter auszubauen. Bei ihrem Vorsitzenden, Bernd Lucke, dessen Veranstaltung am 20. Mai 2014 in Stuttgart unter massivstem Polizeiaufgebot stattfand, handelt es sich um einen geistigen Brandstifter, der durch seine Reden versucht, sein reaktionäres Gedankengut in der Bevölkerung zu verbreiten.
Für den 20. Mai hatte das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) gemeinsam mit anderen antifaschistischen Kräften zu Protesten gegen die rechte Veranstaltung aufgerufen. Etwa 100 Menschen folgten dem Aufruf und störten die zweistündige Kundgebung der Rechten durchgängig lautstark mit Trillerpfeifen, Fahnen, Schildern und Transparenten. Mehrmals kam es zu Handgreiflichkeiten von älteren AfD-Fans an antifaschistischen AktivistInnen. Ein massives Polizeiaufgebot, mehrere Hamburger Gitter und zahlreiche Vorkontrollen sollten die rechtspopulistische Kundgebung so störungsfrei wie möglich machen.
Ähnlich ist es auch bei dem nächsten Akteur Pro Deutschland, der sich auch teilweise personell mit der AfD überschneidet. Pro Deutschland versuchte am 6. September 2013 im Rahmen einer Kundgebungstour eine Kundgebung in Stuttgart Heslach in der Nähe des Linken Zentrums Lilo Herrmann zu veranstalten. Die Dreistigkeit dieses Vorhabens ist deutlich erkennbar. Bei besagtem Zentrum handelt es sich nämlich um ein soziales und kollektiv geführtes Hausprojekt, in dem Rassismus, Faschismus, Sexismus und Homophobie keinen Platz haben. Eine Partei, die für eben jenes einsteht, hat weder in der Nähe eines solchen Zentrums, noch anderswo etwas zu suchen, geschweige denn eine Kundgebung abzuhalten.
Nachdem sie die ersten zwei Kundgebungen in Bad Cannstatt und Botnang vor zwei Moscheen unter antifaschistischem Protest beendet hatten, zogen die Rechtspopulisten nach Heslach. Dort wurde eine weitere Kundgebung durch eine Menschenblockade erfolgreich verhindert. Die Maßnahmen der Polizei gegen diese Menschen waren sowohl brutal als auch unnötig, sowie rechtswidrig. Denn als die ersten AntifaschistInnen auf dem Weg zur Gefangenensammelstelle waren, endschied Richterin Hank, dass die Gefangennahme nicht rechtsmäßig sei und alle Gefangenen sofort freigelassen werden müssten.
Bei der nächsten Gruppierung handelt es sich um die faschistische Gruppe Autonome Nationalisten Göppigen, kurz AN GP, deren führende Köpfe auch gerade wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt sind. Bei der AN GP handelt es sich um eine bewaffnete faschistische Gruppe, die alle angreift, die nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passen. Sie ist bundesweit mit anderen Nazi-Strukturen vernetzt. Diese Kontakte nutzt sie, um ihre Hetze in noch weitere Kreise zu verbreiten.
Die Nazi-Organisation rief am 12. Oktober 2013 in Göppingen zu einer scheinbar antikapitalistischen Demo auf. In Wirklichkeit wollten die Nazis den besagten Tag nutzen, um ihr faschistisches Gedankengut auf die Straße zu tragen. Die Demonstration wurde von einem massiven und gewaltsuchenden Polizeiaufgebot wortwörtlich durchgeprügelt. Trotz entschlossenem antifaschistischem Protest und Blockadeversuchen schafften es die aggressiven Polizei-Einheiten, insbesondere die Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten, kurz BFE, einen Großteil der GegendemonstrantInnen einzukesseln.
Während dieser Einkesselungen, die mehrere Stunden andauerten, wurde den AktivistInnen jegliches Recht auf ihre Grundbedürfnisse untersagt. So wurde ihnen sowohl der Toilettengang, als auch der Zugang zu Wasser verwehrt. Noch dazu kam es zu unzähligen Beleidigungen und Provokationen seitens der Polizei.
Das Fazit dieses Tages: 150 verletze GegendemonstrantInnen, davon zehn schwer, und zwei mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dass eine Stadt wie Göppingen, die vorgibt, vielfältig und tolerant zu sein und sich angeblich so konsequent gegen rechts stellt, eine Demonstration von Rechtsradikalen mit aller Gewalt durchprügeln lässt, ist aus antifaschistischer Sicht unbegreiflich.
Bei der faschistischen Partei NPD geht es um eine bundesweite Partei die sich am historischen Vorbild der NSDAP orientiert. Ihre Vorsitzenden sind fast alle wegen Volksverhetzung vorbestraft. Als eine von Grund auf faschistische Partei hat sie insofern eine gefährliche Rolle, als sie in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag und in einigen Rathäusern sitzt. Die NPD rief am 25. Mai 2013 zu einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für alle Nationalisten – Freiheit für unsere Kameraden“ auf.
Anders als in Göppingen versuchte die Stadt Karlsruhe die Nazidemo nicht mit größter Gewalt durchzuprügeln. Nur die Beamten der BAO und der BFE suchten immer wieder die Auseinandersetzung mit den AntifaschistInnen vor Ort. So wurden trotz erfolgreicher Blockade mehrere Demonstranten verletzt. Wie immer folgen auf erfolgreiche Blockaden rechter Aufmärsche Repression und unzählige Kriminalisierungsversuche. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz interessierte sich für die Blockadeaktion. So wurde sowohl in meinem als auch in vier weitere Fällen beantragt, das Urteil – gegebenenfalls mit Rechtskraftvermerk – an dessen Büro zu übersenden.
All dies erklärt die Notwendigkeit von entschlossener und kontinuierlicher antifaschistischer Arbeit. Überall, wo Nazis, Rechtspopulisten oder ihre Helfer auftreten, gilt es, entschlossenen Protest entgegen zu stellen. Dabei ist es egal welche Protestform letztendlich gewählt wird. Wir lassen uns nicht in gute und schlechte AntifaschistInnen spalten, denn Antifaschismus ist notwendig und legitim, nicht kriminell. Dass es dem Staat nicht passt, dass es Personen gibt, die konsequent rechte Hetze bekämpfen und sich dabei nicht von staatlich gezogenen Grenzen einschränken lassen, wird immer wieder dadurch ersichtlich, dass es zu Kriminalisierungsversuchen gegen AntifaschistInnen kommt.
Die Repression zielt einerseits darauf ab, Personen die sich antifaschistisch organisieren, einzuschüchtern oder sie zu zermürben. Andererseits soll sie die Legitimität antifaschistischen Protestes in Frage stellen. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen, wir werden weiter entschlossen auf die Straße gehen, um zu zeigen, dass rechte und faschistische Hetzer in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.
Auch bei der alljährlichen 1. Mai Demonstration kommt es immer wieder zu Kriminalisierungsversuchen oder zu Angriffen der staatlichen Repressionsbehörden. Der 1. Mai ist der ArbeiterInnenkampftag, der Tag, an dem schon seit über 120 Jahren Hunderttausende auf der ganzen Welt solidarisch und entschlossen auf die Straße gehen, um gegen die Herrschenden und deren System zu demonstrieren, um für eine Perspektive jenseits von kapitalistischer Ausbeutung zu kämpfen.
Dass es den Herrschenden nicht gefällt, wenn es um die Einheit der ArbeiterInnenklasse und den revolutionären Kampf gegen ihr System geht, zeigt sich immer wieder durch Provokationen und Angriffe seitens der Polizei. Auch im Jahr 2013 scheute die Polizei bei der Revolutionären 1. Mai Demo in Stuttgart nicht davor zurück, mit Gewalt gegen DemonstrationsteilnehmerInnen vorzugehen. Ohne jeglichen Grund griffen Polizisten, vermummt und in Kampfmontur, am Marienplatz die Demonstrierenden mit Schlagstöcken und Pfefferspray an. Dabei kam es zu mehreren Kopfplatzwunden und zu unzähligen, teilweise schweren Verletzungen, durch Pfefferspray und Schlagstöcke.
Dass hier heute ein Antifaschist vor Gericht steht, liegt nicht daran, dass er gewaltätig oder brutal ist. Es geht vielmehr darum, wieder einmal mit repressiven Maßnahmen gegen antifaschistischen Protest vorzugehen. Der Begriff „schädliche Neigungen“, mit dem mich Staatsanwältin Metz veurteilen wollte, suggeriert einen angeborenen Hang zur Krimminalität und kommt aus der NS-Ideologie. Dass ein solcher „angeblicher Hang“ kriminologisch absoluter Schwachsinn ist und auch im hohen Maße stigmatisierend wirkt, will die Staatsanwältin irgendwie nicht verstehen. Sogar das Justizministerium Schleswig-Holstein und Saarland stellten fest, dass „solche Relikte der Braunen Diktatur im Gesetz nichts mehr verloren haben“.
Dass ein Begriff mit einem solchen Ursprung überhaupt noch in unserer Gesellschaft verwendet werden darf, ist an sich schon ein Skandal. Doch nun soll jemand, der sich für eine Gesellschaft jenseits von Faschismus und rechter Hetze einsetzt, mit einem juristischen Begriff aus der Nazi-Diktatur verurteilt werden. Die hier vorliegende Ironie ist nicht zu übersehen und kann nur als ein noch deutlicherer Einschüchterungsversuch der Justiz interpretiert werden.
Solange es den Kapitalismus gibt, wird es auch immer faschistische Gruppierungen und Parteien geben, die sich organisieren, und alle, die nicht in ihr menschenverachtendes Weltbild passen, angreifen oder ermorden. Deshalb gilt es, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der es keinen Platz für faschistische Terrorbanden und kapitalistische Ausbeutung gibt. Wir kämpfen für eine solche solidarische Gesellschaft. Daran wird auch dieses Urteil heute nichts ändern, aber auch rein gar nichts ändern. Denn es gibt keine wichtigere Aufgabe als für eine Gesellschaft zu kämpfen, die frei von Ausbeutung und Unterdrückung ist.
Für den Kommunismus!
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