München. Die bayerischen Behörden setzen offenbar alles daran, die Einrichtung von Protestcamps gegen den G7-Gipfel in Elmau zu verhindern. Das Landratsamt Weilheim-Schongau soll die Bürgermeister des Landkreises Landkreis aufgefordert haben, Grundeigentümer davon abzuhalten, Flächen zu vermieten. Mehr noch: Nach Informationen des Aktionsbündnisses Stop G7 Elmau hat der Chef des Kreisordnungsamts angeregt, vermietungswillige Landwirte in der Gemeinde zu ächten und Flächen durch das Ausbringen von Gülle unbrauchbar zu machen. Zugrunde liegt ein Bericht des „Münchner Merkur“.
Das bayerische Innenministerium gebe zwar vor, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für den G7-Gipfel zu gewährleisten. Es setze aber alle Hebel in Bewegung, um größere und mehrtägige Proteste zu verhindern, sagt Hagen Pfaff, Attac-Vertreter im Koordinierungskreis des Aktionsbündnisses. Der massive Druck, der hier ausgeübt werde, verstoße gegen das Grundgesetz, die kommunale Selbstverwaltung und die Vertragsfreiheit.
Das Bündnis Stop G7 Elmau mobilisiert europaweit zu den Protesten. Es rechnet im Juni 2015 mit tausenden Demonstrierenden in den umliegenden Gemeinden von Schloss Elmau. Es liegt rund 100 Kilometer südlich von München in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen. Dort treffen sich die Staats- und Regierungschefs der G7 (Gruppe der Sieben). Bei dem Gipfel geht es unter der deutschen Präsidentschaft um Fragen der Weltwirtschaft und der Außen- und Sicherheitspolitik. Russland will man nicht dabei haben.
Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut:
Das Aktionsbündnis Stop G7 Elmau kritisiert die bayerischen Behörden auf das Schärfste für deren fortgesetzte Versuche, die Einrichtung von Protestcamps zu den Aktionen gegen den G7-Gipfel 2015 zu verhindern. Medienberichten zufolge hat das Landratsamt Weilheim-Schongau seine Bürgermeister*innen bei einer Dienstbesprechung ausdrücklich dazu aufgefordert, Grundstücksbesitzer*innen von einer Vermietung von Flächen abzuhalten. Der Chef des Kreisordnungsamts habe dort angeregt, Flächen durch Ausbringen von Gülle unbenutzbar zu machen und vermietungswillige Landwirte in der Gemeinde zu ächten.
Notfalls sollten die Behörden den Camp-Betreiber*innen unerfüllbare Auflagen machen. Mehrere Bürgermeister*innen haben inzwischen bestätigt, dass diese Empfehlungen ausgesprochen wurden. “Es hieß, wir sollen alles tun, um Camps zu verhindern”, sagte Helmut Dinter, Bürgermeister von Wessobrunn, gegenüber dem Münchner Merkur. Der Pressesprecher des bayerischen Innenministerium räumte ein, dass sein Ministerium die Regierung von Oberbayern gebeten habe, die Kreisbehörden für das Thema zu “sensibilisieren”, um Camps “im Vorhinein zu verhindern”. “Wir wollen die Camps nicht”, stellte er gegenüber dem Münchner Merkur klar.
Uns liegt außerdem ein von der Regierung von Oberbayern erstellter Mustermietvertrag vor, in dem die vorgeschlagenen unerfüllbaren Auflagen konkretisiert werden. So sollen die Betreiber*innen eines Camps unter anderem eine Kaution von 100 000 Euro hinterlegen, Behörden und Polizei jederzeit freien Zugang gestatten und Tabakkonsum von Minderjährigen unterbinden, jedoch gleichzeitig genügend Aschenbecher aufstellen. Sie dürfen das Camp nicht umzäunen, müssen es aber trotzdem eigenverantwortlich sicher betreiben. Sie sollen außerdem generell und verschuldensunabhängig für Beschädigungen in der Umgebung des Camps haftbar sein. Für Verstöße ist eine Palette von Vertragsstrafen von bis zu 10 000 Euro beziehungsweise 4000 Euro pro Tag vorgesehen. Wir senden Ihnen diesen Mustermietvertrag auf Anfrage gerne zu.
“Obwohl das bayerische Innenministerium vorgibt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch für den G7-Gipfel zu gewährleisten, setzt es im Verbund mit der Regierung von Oberbayern alle Hebel in Bewegung, um die Durchführung von größeren und mehrtägigen Protesten vor Ort zu verhindern”, sagte Hagen Pfaff, Attac-Vertreter im Koordinierungskreis des Aktionsbündnisses. “Der massive Druck, der hier auf Gemeinden und Grundstücksbesitzer*innen ausgeübt wird, keine Flächen für Camps zur Verfügung zu stellen, verstößt gegen das Grundgesetz, die kommunale Selbstverwaltung und die Vertragsfreiheit.”
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