Dresden. Eine weitere Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden: Das Amtsgericht hat das Verfahren gegen die Bundestagsabgeordnete Caren Lay (Linke) wegen der Blockade des Nazi-Aufmarschs 2011 nach vier Jahren vollständig und ohne Auflagen eingestellt.
Caren Lay zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. Dessen Begründung ‚die Schuld erscheint gering‘ könne sie nur zustimmen. Neonaziaufmärsche zu verhindern, sei kein Verbrechen, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion.
Die sächsische Bundestagsabgeordnete weiter: „Vier Jahre Ermittlungen, drei Immunitätsaufhebungen, eine Verurteilung und eine Revision waren nötig, um festzustellen, dass die erfolgreiche Blockade des einstmals größten Naziaufmarsches in Westeuropa nicht strafbar war. Laut Beschluss des Amtsgerichtes Dresden wird meine Schuld als gering eingeschätzt und mein Verfahren ohne Auflagen und Zahlungen eingestellt. Nach den Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König und dem Freispruch für Tim H. ist es eine weitere Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden, die mit beispiellosem Verfolgungseifer bevorzugt gegen Nazigegnerinnen- und -gegner vorging.“
Die genannten Strafverfahren, die massenhafte Überwachung von Handys und die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und eines Jugendhauses durch die Polizei hätten dazu beigetragen, ausgerechnet diejenigen zu kriminalisieren, die sich aktiv gegen Neonazis engagieren. Diese Kriminalisierung habe in den letzten vier Jahren zur Einschüchterung demokratischer und antifaschistischer Proteste beigetragen.
Lay: „Ich hoffe sehr, dass die Entscheidung des Gerichts Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden eine Lehre sein wird. Ich sehe mich durch die Entscheidung in meiner Auffassung bestätigt, dass es demokratische Bürgerpflicht ist, sich gegen menschenverachtende Ideologien zur Wehr zu setzen, und werde auch weiterhin, wo es nötig ist, Zivilcourage zeigen.“
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