Von Brita Bamberg – Schwäbisch Gmünd. Fünf Flüchtlingsaktivisten sollen in Erzwingungshaft, weil sie gegen die Residenzpflicht verstoßen haben. Dagegen gab es am Montag, 2. März, vor der Asylbewerberunterkunft in Schwäbisch Gmünd eine Protestkundgebung. Ungefähr 15 Flüchtlinge und zwanzig Unterstützer nahmen an ihr teil, ebenso Aktivisten aus Jena, Hamburg und verschiedenen Teilen Baden-Württembergs.
Die Aktivisten waren 2013 zu einem Workshop nach Jena gereist, wo sie am Bahnhof von der Bundespolizei ohne Anlass kontrolliert wurden – Stichwort „Racial Profiling“. Den Flüchtlingen wird nun vorgeworfen, die Residenzpflicht verletzt zu haben (wir berichteten).
Hans-Michael Betz, Leiter des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung des zuständigen Landratsamts Ostalbkreis, und Bernd Sattler von der Bürgerinitiative gegen Fremdenfeindlichkeit beobachteten die Kundgebung zusammen mit der Polizei. Ein Protestmarsch zum Ausländeramt der Stadt Schwäbisch Gmünd schloss sich an. Er wurde von ungefähr 30 Polizisten begleitet. Ein Polizeibeamter beschäftigte sich über Stunden damit, die Demonstration und ihre Teilnehmer fotografisch zu dokumentieren. Auf welcher Rechtsgrundlage dieser Fotoeinsatz erfolgte, wird wohl das Geheimnis des namentlich bekanntem Polizeibeamten bleiben. Die „innere Versammlungsfreiheit“ wurde hier augenscheinlich massiv eingeschränkt.“Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt eine Ausnahme zu.“ Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Nordrheinwestfalen bereits im Jahr 2010 fest. Mehrere Gerichte urteilten in den letzten Jahren deckungsgleich. Handelt es sich um Unwissenheit der eingesetzten Polizeibeamten, oder wurde hier bewusst gegen geltendes Recht verstoßen?
Die Aktivisten wehren sich dagegen, eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die inzwischen abgeschaffte Residenzpflicht zu bezahlen oder die Erzwingungshaft hinzunehmen, die einige von ihnen an diesem Tag hätten antreten müssen. Sie forderten ihr Recht auf Bewegungsfreiheit ein. Es folgte eine Schlusskundgebung auf dem Marktplatz vor dem Rathaus von Schwäbisch Gmünd.
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