Stuttgart. Gegen eine Auflage von 40 Arbeistunden hat das Stuttgarter Amtsgericht am Dienstag das Verfahren gegen einen Antifaschisten eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, sich im April 2014 an einer Sitzblockade gegen einen Aufmarsch der „Bildungsplangegner“ beteiligt und damit Versammlungen gestört zu haben.
Nach Angaben der „Roten Hilfe“ handelte es sich bereits um die zweite bekannte Einstellung in diesem Zusammenhang. Der Angeklagte sei ohne anwaltlichen Beistand zu dem Gerichtstermin erschienen. Auch wenn im Ergebnis eine Einstellung herauskam, habe der Prozessverlauf ergeben, dass es besser für ihn gewesen wäre, einen Anwalt dabei zu haben. Die Vorsitzende Richterin Rudolph habe mehrfach – wenn auch erfolglos – versucht, den Angeklagten zu Aussagen zu bewegen und auf eine Distanzierung zu seiner angeblichen Straftat zu drängen.
In diesem Zusammenhang wurden der „Roten Hilfe“ zufolge 54 Verfahren eingeleitet. Es hätten haben aber nicht alle Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Die Rote Hilfe“ trifft sich jeweils am ersten und dritten Dienstag im Monat ab 19 Uhr im Linken Zentrum in Stuttgart-Heslach, Böblinger Straße 105. Sie ist auch per Mail zu erreichen unter stuttgart@rote-hilfe.de.
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