Göppingen. Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart (Augustenstraße 5) wird am Donnerstag, 16. April, um 10 Uhr im Sitzungssaal 1 eine Klage von mindestens vier Personen gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselungen beim Protest gegen den Naziaufmarsch am 12. Oktober 2013 in Göppingen. Die Kläger sehen ihre Grundrechte beeinträchtigt.
In Göppingen gab es am 12. Oktober 2013 einen Naziaufmarsch. Um ihn durchzusetzen, machte die Polizei mit 1700 Landes- und 500 Bundespolizisten nahezu die gesamte Innenstadt zur Hochsicherheitszone. Sie bildete insgesamt vier Polizeikessel und nahm mehrere hundert Demonstrantinnen und Demonstranten in Gewahrsam (hier unser damaliger Bericht „Mit Schlagstock und Pfefferspray schnell bei der Hand„).
Mit einem massiven Einsatz von Schlagstöcken und Tränengas, mit mehreren dutzend Verletzten, gelang es der Polizei, den Aufmarsch der Autonomen Nationalisten Göppingen und ihrer 141 „Kameraden“ mitten durch die Göppinger Innenstadt durchzusetzen. Knapp ein Jahr später wurde festgestellt, dass es sich bei den damaligen Anmeldern um eine kriminelle Vereinigung handelt, die laut Innenminister „in Programm, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist.“ Derzeit läuft vor dem Stuttgarter Landgericht ein Prozess gegen vier Rädelsführer der inzwischen verbotenen Vereinigung.
Siehe auch den Kommentar „Gall mimt den Nazijäger“ von Ferry Ungar zum Verbot der „Autonomen Nationalisten Göppingen“.
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