Koblenz/Stuttgart/Heidelberg. Es ist nicht strafbar, zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel aufzurufen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Blockaden seien nicht grundsätzlich verwerflich, da sie durch die in Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit gedeckt sein könnten.
Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), hatte im Frühjahr 2013 Flugblätter verteilt und damit zur Teilnahme an für August 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem rheinland-pfälzischen Atomwaffenlager Büchel aufgerufen, heißt es in einer Pressemitteilung. Dafür wurde er Im April 2014 vom Amtsgericht Koblenz wegen öffentlicher Aufforderung zur Nötigung (§§ 111, 240 StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Landgericht Koblenz hob im September 2014 das Urteil auf und sprach Theisen frei. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Revision eingelegt. Deshalb musste das Oberlandesgericht Koblenz entscheiden, welches Gericht Recht hat.
Nun hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (1 OLG 3 Ss 201/14) mit Urteil vom Mittwoch, 20. Mai, entschieden, dass Blockaden nicht grundsätzlich verwerflich seien, da sie durch Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) gedeckt sein können. Deshalb sei auch ein Aufruf zu solchen Blockaden nicht grundsätzlich strafbar.
Zur Entscheidung der Koblenzer Richter erklärt Theisen: “Es ist ermutigend, dass das Oberlandesgericht Koblenz seine Entscheidung so deutlich mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit begründet hat, denn die sollte in einer Demokratie immer eine außerordentlich wichtige Rolle spielen, insbesondere in einem Land wie Deutschland.”
Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK, Koordinator der Kampagne atomwaffenfrei.jetzt) erklärt: „Es wäre schön, wenn dieses Signal auch in Berlin und in New York gehört wird. Die Bundesregierung sollte sich zum Ende der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag in den USA all jenen Staaten anschließen, die sich für ein Verbot dieser Massenvernichtungswaffen einsetzen. In diesem Kontext sollte sie allen aktuellen, milliardenschweren Modernisierungsprogrammen der Atomwaffen widersprechen“.
- Foto@Uwe Hiksch
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