Garmisch-Partenkirchen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat noch nicht über die Klage gegen das weitgehende Verbot eines für Sonntag, 7. Juni, geplanten Sternmarschs der G7-GegnerInnen entschieden. Der G7-Ermittlungsausschuss (EA) sieht deshalb „das Versammlungsrecht weiterhin außer Kraft“ und wirft den Richtern vor, die Entscheidung absichtlich zu verschleppen.
Eine „Verfassungsbeschwerde gegen die weitgehende Abschaffung der Versammlungsfreiheit für den morgigen Tag“ werde durch die Verzögerung praktisch unmöglich, kritisiert der EA – eine Einrichtung der G7-GegnerInnen, die Informationen über polizeiliche Maßnahmen gegen DemonstrantInnen sammelt und ihnen bei Bedarf Rechtsbeistand vermittelt.
Am heutigen Samstag sollte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) über die Klage gegen das weitgehende Verbot des Sternmarsches entscheiden, erklärt der EA. Auf mehrmalige Nachfrage der RechtsanwältInnen, die das Bündnis „Stop G7“ in der Klage vertreten, habe das Gericht erklärt, mit einem Urteil sei „keinesfalls vor 19 Uhr“ zu rechnen. Damit werde eine Verfassungsbeschwerde praktisch unmöglich.
Das Verwaltungsgericht München habe mit seinem Urteil von Freitag, 5. Juni, „an ein Komplettverbot grenzende Beschränkungen für den Sternmarsch gegen den G7-Gipfel in fast allen Punkten bestätigt“. Nur eine Delegation von 50 Personen solle „den internationalen Protest am Sonntag symbolisch übermitteln und sich dem Tagungsort kurzzeitig bis auf Sicht- und Hörweite nähern dürfen“.
Gegen diese Beschränkungen hatte das Bündnis „Stop G7“ Beschwerde eingelegt. Es wollte zumindest eine symbolische Minimalversion der ursprünglich angemeldeten Demonstrationsrouten erwirken. Aber auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte das Urteil nicht akzeptiert. Es wollte umgekehrt sein Komplettverbot aufrechterhalten.
Seit Wochen würden die Proteste gegen den G7-Gipfel auf Schloss Elmau „anhand an den Haaren herbeigezogener Gefahrenprognosen kriminalisiert“ und die angemeldeten Versammlungen „entweder komplett verboten oder mit völlig absurden Auflagen zu einer Farce gemacht“, kritisiert der EA. Es gebe eine „Arbeitsteilung der staatlichen Repressionsorgane“: Nach einem Komplettverbot durch Polizei und Ordnungsämter müssen die Protestbündnisse „die Schikanen in kostspieligen Gerichtsverfahren anfechten, um dann in einzelnen Aspekten Recht zu bekommen“, während ein Großteil der Auflagen bestätigt werde.
Der Ermittlungsausschuss sieht in diesem Vorgehen „eine komplette Verhinderung von unliebsamen Meinungen und Protesten im Sichtfeld der Gipfel-Teilnehmerinnen“. Er fordert „ein sofortiges Ende der willkürlichen Repressalien und Kontrollen“.
Nach eigenen Angaben besteht der Ermittlungsausschuss zu G7 aus bundesweiten Rote-Hilfe-, EA- und anderen Rechtshilfestrukturen. Er kümmere sich um linke AktivistIinnen, die in Gewahrsam oder festgenommen wurden, und vermittle bei Bedarf solidarische AnwältInnen des Legal Teams.
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