Kommentar von Jens Volle – Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat sein Urteil veröffentlicht: Die „Stuttgarter Zeitung“ durfte in ihrem Beitrag über KARGIDA (Patriotische Karlsruher gegen die Islamisierung des Abendlandes) Karl-Michael Merkle alias „Michael Mannheimer“ als „bekannten Neonazi“ bezeichnen. Er hatte auf Unterlassung geklagt, unterlag aber vor Gericht. Anders Michael Stürzenberger, ebenfalls Stammredner bei ausländerfeindlichen Kundgebungen: Seinem Ersuchen gab das Gericht statt. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
Da wollte sich das Landgericht Stuttgart wohl einen schlanken Fuß machen und verpasste der „Stuttgarter Zeitung“ (StuZ) nur einen kleinen Maulkorb. Immerhin war ihr gestattet, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: ihre Meinung über Karl-Michael Merkle weiterhin kundzutun. Sie darf weiter schreiben, dass er ein bekannter Neonazi ist.
Mit großer Spannung darf nun die Urteilsbegründung abgewartet werden. Schließlich fragt man sich, warum Michael Stürzenberger nicht als bekannter Neonazi bezeichnet werden darf. Schließlich hatte er beim mündlichen Verhandlungstermin am 11. Juni mindestens genauso abenteuerliche Argumente wie sein Gefährte Merkle vorgebracht, warum er das nicht sei (wir berichteten).
Das erwartete Grundsatzurteil, wie es um die Pressefreiheit im Bezug auf Berichterstattung über rechte Umtriebe steht, ist zumindest ausgeblieben. Diese Verantwortung hat das Landgericht Stuttgart mehr oder weniger elegant umschifft.
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