Pforzheim. Der Online-Versandhändler Amazon ist am Mittwoch, 23. September 2015, mit dem Versuch gescheitert, per einstweiliger Verfügung der Gewerkschaft ver.di untersagen zu lassen, für ihre Streikmaßnahmen vor dem Personaleingang das Betriebsgelände zu benutzen. Das Arbeitsgericht Pforzheim hat heute nach mündlicher Verhandlung sämtliche Anträge und Hilfsanträge der Amazon-Anwälte kostenpflichtig zurückgewiesen.
Bereits in der vergangenen Woche war Amazon mit dem Versuch gescheitert, der Gewerkschaft die Verteilung von Flugblättern auf dem von Amazon gepachteten Betriebsgelände untersagen zu lassen.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist der laufende Tarifkonflikt: ver.di fordert von Amazon die Anerkennung der Tarifverträge für den Einzel- und Versandhandel und hatte wegen der Verweigerung von Tarifverhandlungen durch Amazon die Beschäftigten in Pforzheim am Montag und Dienstag dieser Woche erstmals zu einem Warnstreik aufgerufen.
Der verdi-Fachbereichsleiter Bernhard Franke begrüßte, „dass es Amazon nicht gelungen ist, das gewerkschaftliche Streikrecht einschränken zu lassen.“ Den ersten Streik bei Amazon Pforzheim wertete Franke als „erfolgreichen Auftakt der Tarifauseinandersetzung“: „Ein Anfang ist gemacht. Die Streikenden in Pforzheim haben deutlich gemacht, dass sie sich nicht länger einschüchtern lassen. Amazon muss sich darauf einstellen, dass ver.di nicht locker lassen wird, bis wir auch bei Amazon anständige Tarifstandards durchgesetzt haben.“
Die in der laufenden Woche begonnenen Streiks werden an den anderen Standorten – Koblenz (Rheinland-Pfalz), Bad Hersfeld (Hessen), Leipzig (Sachsen), Rheinberg, Werne (beide NRW), Graben (Bayern) und Elmshorn (Schlesw.-Holstein) – fortgesetzt.
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