Von Andreas Scheffel – Göppingen. Das Göppinger Amtsgericht verurteilte am Dienstag, 19. Januar, einen 23-Jährigen zu 90 Tagessätzen à 25 Euro. Er hatte eingeräumt, beim Protest gegen eine Demonstration der inzwischen verbotenen „Autonomen Nationalisten Göppingen“ im Oktober 2013 einen Polizisten geschlagen zu haben. Das Verfahren gegen drei weitere angeklagte Gegendemonstranten stellte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Rometsch ein.
In der Prozessreihe wegen der Proteste gegen den Neonazi-Aufmarsch der „Autonomen Nationalisten Göppingen“ im Jahr 2013 (siehe „Mit Schlagstock und Pfefferspray schnell bei der Hand„) mussten sich am Dienstag vor dem örtlichen Amtsgericht die letzten vier Angeklagten verantworten. Sie stammten überwiegend aus dem Stuttgarter Raum.
Die vier Gegendemonstranten waren angeklagt, gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Drei Verfahren wurden ohne Auflagen eingestellt. Die Kosten musste die Staatskasse übernehmen, da den Angeklagten nach Sichtung von Beweisvideos keine Straftat nachgewiesen werden konnte.
Der vierte Angeklagte, 23 Jahre alt und von Beruf Koch, wurde von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Rometsch zu 90 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Der Angriff auf einen Polizisten, um den es am Dienstag in der Verhandlung in Göppingen ging, soll der Auslöser für das harte Durchgreifen der Polizei bei der Demonstration gewesen sein. Sie hatte am Alten Kasten einen Kessel gebildet und etwa 500 DemonstrantInnen zum Teil über Stunden festgehalten.
Der Angeklagte räumte gleich zu Beginn der Verhandlung durch seinen Rechtsanwalt Christos Psaltiras ein, bei den Auseinandersetzungen am Alten Kasten den Beamten geschlagen zu haben. Dies führte auch zu einem geringeren Strafmaß.
Die Proteste gegen die Neonaziaufmärsche in den Jahren 2012 und 2013 in Göppingen lösten eine Vielzahl von Verfahren aus. Meistens endeten sie mit Freispruch oder Einstellung. Der letzte Prozess blieb wie die vorangegangenen nicht unbegleitet. Eine Gruppe von AntifaschistInnen war im Zuhörerbereich und verfolgte die Verhandlung.
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