Hamburg. Der Freie Fotojournalist Eicke Hamann stand am Dienstag, 2. Februar, vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg. Ihm wurde vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am Rand einer Demonstration von „besorgten Eltern“ Anfang letzten Jahres in Hamburg geleistet zu haben. Das klang überraschend angesichts von Videobildern, die kurz nach dem Vorfall durch verschiedene Medien gingen. Auf ihnen ist zu sehen, wie Polizisten gegen den Pressefotografen vorgingen. Auch der Richter erkannte keine eindeutige Widerstandshandlung. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 300 Euro an eine wohltätige Organisation wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Auf dem Video ist in der ersten Szene zu sehen, wie eine Gruppe Polizisten Eicke Hamann zu Boden wirft. Ein einzelner Polizist zieht ihn an seiner Kapuze, die sich von seiner Jacke löst. Daraufhin lässt der Beamte von dem Journalisten ab.
Die zweite Szene zeigt, wie Hamann kurze Zeit später abermals von Polizisten zu Fall gebracht wird. Von hinten läuft ein Beamter heran, versetzt ihm Tritte ins Gesäß und schlägt ihn mit seinem Einsatzstock. Eicke Hamann brachte diese Vorfälle zur Anzeige. Doch die Polizei drehte den Spieß herum. Auch gegen ihn selbst wurde nach Eingang seiner Anzeige ermittelt. Die Staatsanwaltschaft brachte einen Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ins Laufen.
Hamann soll einen heranstürmenden Polizisten im Vorfeld der Szenen mit der Schulter berührt haben. Dieses wertete die Staatsanwaltschaft als Widerstand gegen den Beamten. In der Verhandlung wurde das Polizeivideo von der Situation gezeigt. In dem war zu erkennen, wie Eicke Hamann seine Schulter leicht in Richtung des Polizisten stellt. Seinem Anwalts Hendrik Schulzeist zufolge ist hier aber nicht von einer Widerstandshandlung gegenüber dem Beamten zu sprechen, sondern von einer Schutzhandlung, um seine Kamera zu schützen.
Auch der Vorsitzende Richter Dr. Wohlrab konnte keine eindeutige Widerstandshandlung des Angeklagten erkennen. Beide Parteien einigten sich, das Verfahren nach §153(a) Strafprozessordnung (Geringfügigkeit) unter Auflage einer Zahlung von 300 Euro an den Gemeinnützigen Verein „Freihafen“ (Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge) einzustellen.
Eicke Hamann war auch schon mehrfach für die Beobachter News tätig (siehe hier).
copyright Video: /twitter.com/tobiasjohanning
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