Karlsruhe. Ärgerlich für die Polizei und aus Sicht ihrer Gewerkschaft GdP gar ein "Schlag ins Gesicht": Die Polizistenbeleidigung "ACAB" als Abkürzung für "All Cops Are Bastards" ist nicht immer strafbar. Sie ist es nur, wenn sie sich auf eine "hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe" bezieht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei Fällen entschieden. Die Parole sei ansonsten von der Meinungsfreiheit gedeckt. Im ersten Fall ging es um den Schriftzug … [Weiterlesen...]
Folge uns!