Karlsruhe. Am 17. August 1956 fällte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Regierung Adenauer das Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Die von Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Wilhelm Pieck 1918 gegründete KPD war bereits unter Hitler 12 Jahre verboten gewesen. Von den 300 000 Mitgliedern der KPD waren etwa 150 000 in Konzentrationslagern oder Zuchthäuser gesperrt und circa 30 000 umgebracht worden. Der KPD-Vorsitzende, der Hamburger Hafenarbeiter Ernst … [Weiterlesen...]
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