Karlsruhe/Frankfurt. Die Polizei darf bei Versammlungen wie den Blockupy-Protesten im Juni 2013 in Franfurt auch ganze Gruppen von Teilnehmern einkesseln, um ihre Personalien festzustellen. Einem am Mittwoch, 14. Dezember veröffentlichten Beschluss zufolge hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Gerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung und die damit verbundene Freiheitsentziehung durch Einkesselung bei einer Demonstration in Frankfurt nicht zur … [Weiterlesen...]
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