Heidelberg. Eine AfD-Veranstaltung in Heidelberg lief am Freitag, 12. Mai, aus dem Ruder. Das berichten die „Rhein-Neckar-Zeitung“ und die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD). Letztere wirft der Stadtverwaltung vor, der Partei öffentliche Räume für eine interne Veranstaltung überlassen zu haben. Schlägertrupps hätten mit Unterstützung der Polizei das Hausrecht übernommen.
Die Heidelberger AfD hatte für Samstag, 12. Mai, in Heidelberg zu einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung eingeladen. Die Stadtbücherei habe von Oberbürgermeister Eckart Würzner die ausdrückliche Weisung erhalten, dass diese Veranstaltung zu genehmigen sei, heißt es in der Pressemitteilung der AIHD.
Obwohl es sich um einen öffentlichen Vortragsabend zum Thema „Ein Jahr AfD im Landtag“ handeln sollte, habe der Sicherheitsdienst mehreren Zuschauern den Zutritt zu dem städtischen Veranstaltungsraum verweigert, berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“ (RNZ). Darunter seien Aktivisten der AIHD gewesen, aber auch Journalisten mit Presseausweis und die Stadträtin der „Bunten Linken“ Hilde Stolz. Sie berichtete der Zeitung, dass die Türsteher bei der Einlasskontrolle den AfD-Parteiausweis sehen wollten – eine Praxis, die unsere ReporterInnen auch schon bei anderen AfD-Veranstaltungen beobachteten.
Laut AIHD hatte die AfD-Stadträtin Anja Markmann die öffentliche Versammlung zur privaten, geschlossenen AfD-Veranstaltung umdeklariert, als deutlich wurde, dass nicht nur AfD-Anhänger erschienen waren. Dabei habe es keine Anzeichen für eine mögliche Störung der Veranstaltung gegeben. Das Hausrecht sei an eine „dubiose schwarzgekleidete Gruppe namens „Mixed Martial Arts Sportakademie“ übertragen worden. Die Stadträtin Hilde Stolz sei von Mitgliedern der Gruppe körperlich angegangen worden.
Laut AIHD erklärte der Einsatzleiter der zwischenzeitlich herbeigerufenen Polizei, der Vertrag der AfD mit der Stadtbücherei beziehe sich auf eine private Veranstaltung. Die Partei habe für sie das gesamte Obergeschoss der Stadtbücherei angemietet. „Besucher, die diese überaus fragwürdige Darstellung anzweifelten, wurden von der Polizei mit körperlichem Zwang ins Untergeschoss befördert“, so die AIHD.
Außer den Rednern hätten nur gut 30 „handverlesene meist ältere Menschen“ die öffentliche Veranstaltung besuchen können – der überwiegende Teil „angereiste AfD-Mitglieder, die sich mit Parteiausweis ausweisen mussten“. Obwohl Hauptredner Martin Renner ungestört habe vom Leder ziehen können, dürfe die AfD „diesen grotesken Abend“ kaum als Erfolg verbuchen.
Der Wortführer der AfD-Gegner habe „trotz Erläuterung der Rechtslage“ das Hausverbot nicht befolgt und sei von der Polizei ohne Gegenwehr ins Erdgeschoss getragen worden, zitiert die RNZ einen Polizeisprecher. Das Problem sei gewesen, dass der Sicherheitsdienst zu spät kam und „bereits einige Störer im Hilde-Domin-Saal gewesen“ seien. Die Veranstalter hätte sie erst später des Raumes verwiesen.
Die AIHD möchte nun von Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner wissen, ob die Stadtbücherei der AfD für eine geschlossene Veranstaltung vermietet wurde und – wenn ja – auf welcher rechtlichen Grundlage. „Die Vermietungsverträge für den Hilde Domin-Saal und das obere Foyer reden ausdrücklich nur von öffentlichen Veranstaltungen, wie Vorträgen, Lesungen oder Konzerten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Mietbedingungen für Veranstaltungen stellten eindeutig klar: „Alle Heidelberger Einwohner haben im Rahmen des tatsächlich Möglichen das Recht, die Räume der Stadtbücherei im Rahmen dieser Bedingungen nach gleichen Grundsätzen zu nutzen.“
Die AIHD fragt außerdem, ob die Übertragung des Hausrechts an eine Kampfsportgruppe vom Nutzungsvertrag der Stadtbücherei gedeckt sei, und wie die Stadt damit umzugehen gedenke, „dass die AfD zum wiederholten Male städtische Räume in täuschender Absicht für öffentliche Versammlungen anmietet, um diese schließlich für andere Zwecke zu nutzen“. Überdies will die Initiative wissen, ob „der Einsatzleiter der Polizei bewusst die Unwahrheit gesagt“ habe: „Oder ist er in völliger Unkenntnis der Rechtslage vorgegangen?“
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