Heidelberg. Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) wirft der Heidelberger Stadtverwaltung ein „geradezu groteskes Rechtsverständnis“ vor. Die Initiative hatte von Oberbürgermeister Eckart Würzner eine Stellungnahme zu einer AfD-Veranstaltung in der Stadtbücherei gefordert (siehe „Eklat bei AfD-Veranstaltung in Heidelberg„). Mehreren Interessierten, so etwa einer Stadträtin und einer Journalistin, war der Zutritt verweigert worden. Die städtische Stellungnahme erhielt die AIHD nun auch, und zwar „auf dem unorthodoxen Weg eines Facebookposts“, wie sie schreibt. Die Stadtverwaltung sieht sich offenbar nicht in der Verantwortung – auch nicht, was den Einsatz privaten Sicherheitspersonals angeht. Die AIHD findet das Desinteresse „bedauerlich“.
Die AIHD dokumentiert die Äußerungen der Stadtverwaltung so: „Die AfD hat den Hilde-Domin-Saal und das Obere Foyer für die Veranstaltung mit dem Titel ‚Ein Jahr AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg‘ gemietet. Die Veranstaltung wurde als ‚Vortrag‘ deklariert. Die Mietbedingungen für Räume der Stadtbücherei Heidelberg unterscheiden nicht zwischen öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen.“
Die von Daniela Wallburg vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit unterzeichnete Stellungnahme der Stadt weiter: „Das Hausrecht geht für den Mietzeitraum auf den Veranstalter über. Inwieweit dieser auf privates Sicherheitspersonal zurückgreift, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stadt. Dazu Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: ‚Meine Position ist klar: Ich möchte nicht, dass wir als Stadt Veranstaltungen der AfD unterstützen müssen, ganz gleich, ob diese öffentlich oder geschlossen sind. Allerdings dürfen wir einzelne Parteien nicht unterschiedlich behandeln. Genau deshalb habe ich im vergangenen August festgelegt, dass repräsentative Räume der Stadt nicht mehr an politische Parteien vermietet werden dürfen. Mehrere Gruppierungen des Gemeinderates haben mich jedoch gebeten, diese Regelung wieder aufzuheben. Damit haben wir jetzt keine Handhabe mehr, um Veranstaltungen der AfD in städtischen Räumen abzulehnen.'“
AIHD kritisiert Umgang mit dem Hausrecht
Die Antwort der AIHD: „Ein Vortrag, für den öffentlich mobilisiert wird, ist – peinlich genug, das noch einmal klarstellen zu müssen – eine öffentliche Versammlung. Das gilt insbesondere für ‚Vorträge‘, die ausweislich als Wahlkampfveranstaltungen deklariert sind.“ Die AIHD zitiert noch einmal die städtischen Vertragsbedingungen für die Räume der Stadtbücherei, die allen Heidelberger Einwohnern das Recht garantierten, die Räume nach gleichen Grundsätzen zu nutzen.
Der Mietvertrag enthalte keine Unterscheidung in „öffentliche Vorträge“ und „geschlossene Vorträge“. „Dass sich die Stadt Heidelberg nicht dafür interessiert, dass ihr Hausrecht an die Truppe eines rechtsradikalen Käfigkämpfers https://www.facebook.com/Attila.Hunne abgegeben wird, ist in der Tat bedauerlich“, so die AIHD: „Dass die Stadt Heidelberg der Ansicht ist, das dieses Hausrecht bei einer öffentlich beworbenen Veranstaltung die Praxis rechtfertigt, BesucherInnen nach Gesicht, Sympathie und gar Parteiausweis auszusortieren, offenbart ein geradezu groteskes Rechtsverständnis.“
„Stadtverwaltung muss sich entschuldigen“
Selbst JournalistInnen und einer Stadträtin sei mit Gewalt die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verwehrt worden. So müsse sich die Stadt fragen lassen, „wessen Geschäft sie da betreibt“. Es sei nicht das erste Mal, dass die AfD „unter falschen Angaben versucht, städtische Räume für sich zu nutzen“. Bereits im Januar habe sie versucht, die Räume des Stadtteilvereins Rohrbach für eine „Bürgerfragestunde“ anzumieten, die nie stattfand. „Stattdessen versuchte die AfD vergeblich, eine Hetzkampagne gegen die Flüchtlingsunterbringung in Rohrbach zu veranstalten. Diese Strategie ist also bekannt“, so die AIHD.
Sie fordert von der Stadtverwaltung weitere „öffentliche Klarstellungen“ – so etwa, dass öffentlich beworbene Veranstaltungen in öffentlichen Räumen selbstverständlich auch öffentlich zugänglich seien. Überdies müsse sich die Stadtverwaltung auch im Namen von Stadtbücherei und Polizei „bei allen Menschen, denen am Freitag der Zutritt zu der öffentlichen Veranstaltung der AfD verwehrt wurde“, entschuldigen.
Folge uns!