Von Sven Kollet – Köln/Bremen. Der Asta der Uni Bremen darf Jörg Baberowski weiterhin als rechtsradikalen Professor bezeichnen. Der umstrittene Historiker und „Gewaltforscher“ war gegen einen Flyer der Studierendenvertretung vorgegangen, in Köln vor dem Landgericht jedoch unterlegen. Er ging in die nächste Instanz. Als sich bei der Verhandlung am Donnerstag, 1. Juni, abzeichnete, dass das Oberlandesgericht (OLG) Köln seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückweisen würde, zog er ihn zurück. Barbarowski muss auch die Prozesskosten von mehreren zehntausend Euro tragen.
Jörg Baberowski ist nicht irgend ein Professor. Er ist einer, der keine Gelegenheit auslässt, seine Ansichten und Thesen in Talkshows und Zeitungen zu verbreiten. Dabei fallen auch Äußerungen wie „Hitler war kein Psychopat“ oder – in Bezug auf Gewalt gegen Geflüchtete – „Überall, wo Bürger nicht eingebunden sind, kommt es natürlich zu Aggressionen“. Eine Aussage, die man als Relativierung der Gewalt gegen Geflüchtete verstehen kann. Solche angeblichen Ausrutscher und andere Missverständnisse sind eine Methode, die einige Rechtsradikale immer wieder nutzen, um sich dann als Opfer und zu unrecht angegriffen zu inszenieren.
Prof. Jörg Baberowski, der an der Humboldt-Universität in Berlin lehrt, war vom RCDS (Ring christlich demokratischer Studenten) in die Universität Bremen eingeladen worden. Der Allgemeine Studenten-Ausschuss (Asta) in Bremen wollte dies jedoch nicht hinnehmen. Mit dem Titel „Keine Uni dem Rassismus“ wurde ein Flyer erstellt und unter den Studierenden verteilt.
Medial gab es starke Resonanz. Die Aufforderung des Flugblatts, friedlich und bunt gegen den Auftritt Baberowskis zu protestieren, wurde als massive Drohung interpretiert. Pauschal beklagten nicht nur offen rechte Medien, wie schlimm es sei, einen Professor anzugehen. Auch zahlreiche andere Professoren scheuten sich, eine Stellungnahme abzugeben, oder unterstützen Baberowski. Geschehen ist in Bremen jedoch nichts – außer dass sich Baberowski als Opfer inszenierte und das Treffen mit dem RCDS in die Konrad Adenauer Stiftung verlegt wurde.
Beim Asta Bremen eine Einstweilige Verfügung ein: Er dürfe seine Aussagen aus dem Flyer nicht weiter verbreiten. Es lag auf der Hand, dass sich der Asta Bremen einen solchen Maulkorb nicht verpassen lassen würde. So begann ein Rechtsstreit, in dem der Berliner Geschichtsprofessor versuchte, den Bremer Asta mundtot zu machen. Die besten Aussichten sah er für sich offenbar in Köln. Da der Flyer auch online abrufbar war, konnte die Sache auch dort verhandelt werden.
Schon die erste Instanz brachte Baberowski mehr Nachteil als Vorteil. Das Landgericht Köln urteilte, dass die Einschätzung Baberowskis als rechtsradikal eine Meinungsäußerung sei und er sich dies gefallen lassen müsse.
Am 1. Juni kam wurde der Fall daraufhin vor dem OLG Köln verhandelt. Zu einem Richterspruch kam es jedoch nicht. Die vorsitzende Richterin machte in ihrer mehrstündigen Ausführung zu dem Flyer unmissverständlich klar, dass die Aussagen des Astas nichts enthielten, was eine einstweilige Verfügung rechtfertigen könnte. Die Zitate gäben zwar nicht die gesamte Diskussion wieder, doch könne der Asta ja nicht eine ganze Sendung abdrucken.
Inhaltlich gäben die Zitate jedoch das wider, was Baberowski auch mit Hinblick auf den Kontext gesagt hat. Die Einschätzung als rechtradikal sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, auch wenn dies wohl einigen nicht schmecken möge. Baberowski könne sich außerdem nicht auf seine Wissenschaftsfreiheit berufen, wenn er sich zur aktuellen politischen Lage äußert.
Um dies alles nicht auch noch schwarz auf weiß zu haben, zog der Anwalt von Baberowski lieber den Antrag auf einstweilige Verfügung zurück. Er hatte zuvor noch versucht zu argumentieren, dass eine Meinung, die Baberowski kritisiert, wegen des Kontextes unzulässig sei. Hier fiel ihm das Gericht mehrfach ins Wort, da eine Meinungsäußerung Freiheitsrechten unterliegt. Nur eine falsche Tatsachenbehauptung oder Verschmähungen seien angreifbar. Das Gericht erkannte nicht, dass ein verkürzt wiedergegebenes Zitat den Inhalt dessen verzerrt hätte, was Baberowski gesagt hat. Der Rest falle unter die Meinungsfreiheit.
Für Baberowski dürfte dies ein schlechter Tag gewesen sein. Der Asta darf nicht nur weiterhin den rechtsradikalen Professor als solchen bezeichnen, Barbarowski muss auch noch die Prozesskosten von mehreren zehntausend Euro tragen. Der Versuch kritische Studierende mundtot zu machen, ist damit gescheitert.
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