Von Meide Wolt – Stuttgart. Nach achtmonatigem Prozess gegen Mulis Kaya hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag, 22. Juni, die Beweisaufnahme in dem 129b-Verfahren beendet. Mit einem Urteil wird am 13. Juli gerechnet. Auf einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude wurde die Aufhebung der Verfolgungsermächtigung gegen Mitglieder der PKK und die Freilassung von Muhlis Kaya gefordert.
Nach der schrittweisen Beseitigung der Demokratie in der Türkei durch die AKP-Regierung ist die gleichzeitig zunehmende Verfolgung von Mitgliedern der PKK in Deutschland vermehrt in die Kritik. Die Angriffe der AKP richten sich zumeist gegen demokratische Kräfte und besonders gegen die PKK, die seit einem Jahrzehnt international zunehmend Anerkennung für ihren Kampf um Autonomie bekommt.
Der 6. Strafsenat des OLG Stuttgart deutete in der Verhandlung am Donnerstag an, dass eine Aufhebung der Verfolgungsermächtigung gegen die PKK in Deutschland sich nach seiner Einschätzung nur auf die Zeit nach dem Putsch in der Türkei beziehen könne. Eine Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden wies der Vorsitzende Richter Herr Dr. Claus Belling zurück. Gäbe es eine Zusammenarbeit, würde der deutsche Staat ja an die Türkei ausliefern, so Belling: „Aber das machen wir ja nicht.“
Lukas Weißhart von der Plattform für die Abschaffung der Paragraphen 129 (Bildung krimineller Vereinigungen) sagte auf der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude: „Dieser Prozess geht nicht nur um einen Mulis Kaya, sondern darum, wie man die Situation in der Welt sieht, in der Türkei und in Rojava.“
Renate Mutschler vom Solidaritätsbündnis für Rojava aus Göppingen erzählte von ihrer zweimonatigen Reise nach Rojava in Nord-Syrien und berichtete: „Ich war beeindruckt, wie stolz die Menschen waren, dass sie den IS besiegt haben.“
Ein Sprecher der Initiative Kurdistan Solidarität Stuttgart machte auf die Handelsbeziehungen zwischen deutschen und türkischen Unternehmen und Rüstungskonzernen aufmerksam. Er verdeutlichte, dass die Beziehung zwischen beiden Staaten immer noch durch Handelsinteressen bestimmt sei.
Im Prozess gegen Mulis Kaya wird erwartet, dass am 27. Juni die Bundesanwaltschaft ihre Anklage vorträgt. Am 29. Juni wird mit dem Plädoyer der Verteidigung gerechnet. Voraussichtlich am 6. Juli will Mulis Kaya selbst zum ersten Mal vor Gericht sprechen. Das Urteil des 6. Strafsenats soll am 13. Juli verkündet werden. Beobachter rechnen mit einer Verurteilung Kayas.
Alle Prozesse sind öffentlich und finden im Oberlandesgericht in der Olgastraße 2 in 70182 Stuttgart in Saal 3 jeweils ab 9.30 Uhr statt.
Folge uns!