Karlsruhe. Die Bundesregierung darf Abgeordneten nicht in jedem Fall Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und deren Grundrechte verweigern, wenn ihre Enttarnung droht. "In eng begrenzten Ausnahmefällen" könne das parlamentarische Informationsinteresse überwiegen, stellte das Bundesverfassungsgericht jetzt fest. Das gelte dann, "wenn aufgrund besonderer Umstände eine Gefährdung grundrechtlich geschützter Belange und eine Beeinträchtigung der … [Weiterlesen...]
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