Von Angela Berger – Lauffen. Das Aktionsbündnis „Neckar castorfrei“ rief zu einem „Anti-Castor-Abend-Spaziergang“ in Lauffen am Neckar auf. Vor dem Spaziergang kamen am 22. Juli rund 60 Personen auf dem Postplatz in Lauffen zusammen, um eine Kundgebung abzuhalten und sich über Neuigkeiten zu informieren. Anschließend zogen die DemonstrantInnen lautstark in Begleitung der Trommlergruppe „Lokomotive Stuttgart“ in Richtung der Schleuse.
Bei den Zwischenkundgebungen wurde auf die möglichen Treffpunkte für weitere Aktionen beim nächsten Castortransport hingewiesen. Die Demonstration endete an der Schleuse, wo sich die TeilnehmerInnen mit den Örtlichkeiten rund um die Schleuse bekannt machen konnten.
Lauffen ist der letzte Ort auf dem Weg des Castortransportes von Obrigheim nach Neckarwestheim. Deswegen hat das Aktionsbündnis dort auch bereits Mahnwachen angemeldet und den Ort zum „Aktionsort Lauffen/N.“ erklärt. Die Abschlußkundgebung fand auf dem Marktplatz der Gemeinde Lauffen statt.
Doch bis Ende August wird es der Betreibergesellschaft EnBW zufolge keine Castortransporte mehr geben. Zunächst klingt das gut, doch eben nur auf den ersten Blick. Die EnBW hatte nach eigenen Angaben die Transporte vorerst ausgesetzt, weil sie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die Durchführung der weiteren Transporte abwarten will. Die Gemeinde Neckarwestheim hatte Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Eilantrages gegen die Genehmigung der Transporte beim OVG (Oberverwaltungsgericht) Berlin eingelegt. Das OVG prüft derzeit die Beschwerde.
Laut EnbW wolle man die Entscheidung des OVG abwarten, um so eine bessere Akzeptanz für die Transporte zu erreichen. Dennoch wurden bereits die drei Castoren beladen und somit für den Transport vorbereitet. Unklar ist, weshalb man das Risiko eingeht, die mit hoch radioaktiven Abfall gefüllten Castoren irgendwo auf dem Kraftwerksgelände Obrigheim abzustellen. Unklar ist, ob die EnBW tatsächlich die Genehmigung zur „Bereitstellungslagerung“ im stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim hat und wie lange gilt diese Genehmigung gilt.
Über die Sicherheit während dieser Lagerung kann man nur spekulieren. Sie bleibt, wie auch der Ort der Lagerung, geheim – „aus Sicherheitsgründen“. Fraglich ist auch, warum man jetzt auf die Entscheidung des OVG wartet, obwohl die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht nach Angaben der EnBW „nichts an der Wirksamkeit der Transportgenehmigung“ ändert. Der Neckarwestheimer Bürgermeister Jochen Winkler sieht nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung die Ankündigung, beim OVG aufschiebende Wirkung zu beantragen, als möglichen Grund. Der Schritt der EnBW scheint im jedem Fall eher kurzfristig entschieden worden zu sein.
Das Aktionsbündnis schreibt in einer Pressemitteilung vom 20. Juli dazu:
„Das Lagern von hoch radioaktivem Material ohne Genehmigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell. Wir wiesen bereits mehrmals darauf hin, dass die EnBW keine Genehmigung für diese Lagerung eingeholt hat. Stattdessen haben sich EnBW und Atomaufsicht in einer allen Vorschriften Hohn sprechenden Absprache darauf geeinigt, dass diese Lagerung in der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW enthalten sei. Eine solche Genehmigung findet sich darin überhaupt nicht! Und kann dort auch gar nicht hineingedeutet werden, denn beim damaligen Genehmigungsverfahren waren die Schiffstransporte noch gar nicht vorgesehen.“
Dem widerspricht laut Rhein-Neckar-Zeitung ein Sprecher des Umweltministeriums: Die beladenen Castorbehälter dürften „…vor einem Transport sehr wohl auf dem gesicherten Anlagengelände des Kernkraftwerks Obrigheim gelagert werden“. Die dafür notwendige Zustimmung des Ministeriums sei mit der ersten Abbau- und Stilllegungsgenehmigung für das Kraftwerk Obrigheim bereits erteilt worden.
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