Von unserer Redaktion – Ulm. Der AfD-Kreisverband Ulm/Alb-Donau bekräftigte mit einem Plakat die umstrittene Aussage Alexander Gaulands, dass man die SPD-Politikerin Aydan Özoguz „entsorgen“ müsse. Nun erstattete der SPD-Kreisverband Ulm Anzeige.
Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) soll Alexander Gauland, AfD, auf einer Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld von einer „Entsorgung“ der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Özoguz gesprochen haben. Dies nimmt der AfD-Kreisverband Ulm/Alb-Donau derzeit zum Anlass, diese Aussage im Wahlkampf zu unterstreichen.
Seit über einer Woche ist am Stand des Kreisverbands ein entsprechendes Wahlkampf-Plakat zu sehen. Bereits vor einer Woche tauchte ein Foto davon erstmals in Facebook auf, wodurch auch die Ulmer SPD darauf aufmerksam wurde. Nachdem die AfD Ulm/Alb-Donau mit dem Plakat mehrfach an die Öffentlichkeit gegangen ist, erstattete der SPD-Kreisverband am Freitag, 8. September, Anzeige.
„Menschenverachtend, unwürdig, rassistisch“
Wie man uns gegenüber mitteilte, steht die Ulmer SPD in engem Kontakt mit der SPD-Zentrale im Willy-Brandt-Haus in Berlin. Die Anzeige erfolgte in Absprache mit dem Büro von Aydan Özoguz.
Martin Ansbacher, Rechtsanwalt und Ulmer Stadtrat der SPD, spricht von einem menschenverachtenden, unwürdigen und rassistischen Plakat. Deshalb müsse mit aller Härte dagegen vorgegangen werden – egal, wo es aufgestellt werde. Geprüft werden müsse nun, wer in welcher Form juristisch dagegen vorgehen kann. Die Ulmer SPD werde die Verunglimpfung Özoguz‘ unter keinen Umständen akzeptieren, so Ansbacher.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Polizeidirektion Ulm erklärte auf Anfrage, dass die Polizei das Plakat am Samstag am Stand der AfD in der Ulmer Fußgängerzone bildlich dokumentiert habe. Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt habe man vorerst davon abgesehen, es sofort zu beschlagnahmen. Zunächst werde die Staatsanwaltschaft das Plakat prüfen und dann entscheiden, welchen Straftatbestand es beinhalte.
Sollte es sich um Volksverhetzung handeln, könnte auf den Kreisverband der AfD Ulm/Alb-Donau eine hohe Geldstrafe zukommen, so der Sprecher der Polizei. Dann könnte auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die der AfD untersagt, das Plakat weiterhin aufzustellen. Auf der anderen Seite werde geprüft, ob es sich um einen zivilrechtlichen Tatbestand wegen Beleidigung einer Einzelperson handelt. Bereits im Lauf der nächsten Woche sollen nähere Details vorliegen.
Wie mehrere Medien berichteten, hat der frühere Bundesrichter Thomas Fischer den AfD-Spitzenkandidaten Gauland bereits wegen Volksverhetzung angezeigt.
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