Heidelberg. Bereits nach einer halben Stunde hat die AfD ihre Wahlkampfveranstaltung am Freitag, 8. September, in der Heidelberger Stadtbücherei beendet. Nur ungefähr zehn AfD-Anhänger und -Anhängerinnen sahen sich im Hilde-Domin-Saal über 150 Protestierenden gegenüber, die ihrer Missbilligung lautstark Ausdruck verliehen. Als eine Zuschauerin das Gedicht der jüdischen Schriftstellerin Hilde Domin „Wen es trifft“ rezitierte, wurde es für eine kurze Weile totenstill im Saal.
Zuvor hatten nach Veranstalterangaben mehr als 300 Menschen an einer Kundgebung gegen die rassistische Propaganda der AfD teilgenommen. RednerInnen positionierten sich gegen die rechtsradikale Partei. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die anschließende AfD-Veranstaltung öffentlich sei und selbstverständlich alle Menschen an ihr teilnehmen könnten.
Die AfD hatte in der Vergangenheit mehrfach versucht, mit falschen Angaben oder durch plötzliche Umwidmung einer öffentlichen Versammlung in eine „private Veranstaltung“ an öffentliche Räume der Stadt Heidelberg zu kommen (siehe hierzu „Eklat bei AfD-Veranstaltung in Heidelberg„).
Öffentlich ist öffentlich und bleibt öffentlich
Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) – organisiert in der IL (Interventionistischen Linken) – erklärte: „Diesmal hatte sich die Heidelberger Polizei offensichtlich belehren lassen, dass eine öffentliche Wahlveranstaltung auch dann eine öffentliche Wahlveranstaltung bleibt, wenn dem Veranstalter plötzlich das Publikum nicht mehr gefällt. Und so stand diesmal dem kleinen Häuflein AfD-Anhänger die mehr als zehnfache Zahl an AntifaschistInnen gegenüber. Wir werden auch weiterhin überall präsent sein, wo rassistische und faschistische Gruppen versuchen, ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten. Wir bleiben dabei: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“
„Öffentliche AfD im Stadtkern nicht möglich“
Die AfD schrieb in ihrer Pressemitteilung zu den Ereignissen, die Erfahrungen vom 8. September hätten deutlich gezeigt, dass öffentliche Versammlungen der AfD im Stadtkern Heidelbergs nicht möglich seien. Das Demokratieverständnis der Linken Heidelbergs erlaube dies nicht. Sie führt weiter aus:
„Was bedeutet öffentliche Versammlung:
Bei einer öffentlichen Versammlung muss man jeden Gast zulassen. Erst wenn Personen stören, dürfen diese von der Polizei aus dem Saal geleitet werden. Die Entscheidung, ob eine Person, die den Versammlungssaal noch nicht betreten hat ein Störer ist, obliegt der Polizei. Weder Sicherheitsdienst noch Ordner dürfen mehr, als Personen zu bitten die Versammlung zu verlassen. Der Versammlungsleiter kann Personen von der Versammlung ausschließen. Durchgesetzt wird dieser Ausschluss von der Polizei. Wer zuerst vor Ort ist darf zur Versammlung, wenn die Kapazitätsgrenze des Versammlungsortes erreicht ist werden weitere Gäste abgewiesen.“
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