Heidelberg. Gegen den AfD-Kritiker Michael Csaszkóczy wurde Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs erlassen. Er soll sich vor Beginn einer AfD-Veranstaltung im Mai unrechtmäßig in den öffentlichen Räumen der Stadtbücherei Heidelberg aufgehalten haben und sich geweigert haben, zu gehen (wir berichteten).
Die AfD hatte am 12. Mai 2017 den Hilde-Domin-Saal für die Veranstaltung mit dem Titel „Ein Jahr AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg“ gemietet. Die Veranstaltung wurde als „Vortrag“ deklariert. Als die AfD-Vertreter merkten, dass das Publikum nicht ihrem Geschmack entsprach, behaupteten sie umgehend, die Veranstaltung spontan in eine geschlossene Veranstaltung „umgewidmet“ zu haben. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Rechtsabteilung der Polizei habe nach Angaben der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD/iL) zwischenzeitlich festgestellt, dass eine solche Umdefinition natürlich nicht rechtmäßig sei.
Nach Mitteilung der AIHD/iL war der damalige beginn der AfD-Veranstaltung um 19 Uhr. Die AIHD/iL erklärt weiter: „bereits um 18.28 Uhr wies Rüdiger Klos, Landtagsabgeordneter der AfD, die Polizei an, Csaszkóczy, der in den Ausstellungsräumen im oberen Foyer der Stadtbücherei auf den Einlass wartete, aus der Stadtbücherei zu „entfernen“, was diese auch widerspruchslos tat, obwohl die Beamten mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass das Hausrecht bei einer öffentlichen Veranstaltung solch ein Hausverbot nicht zulässt. Dass von dem Antifaschisten irgendwelche Störungen ausgegangen seien, behauptet nicht einmal die Staatsanwaltschaft“.
Dennoch sei Csaszkóczy nun von Richterin Robinson am Amtsgericht wegen „Hausfriedensbruchs in der Stadtbücherei“ zu einer Verwarnung mit 500 Euro Geldbuße, zusätzlich mit einer Bewährung von einem Jahr bei Strafandrohung von 15 Tagessätzen (wahlweise Haft) verurteilt worden – eine Entscheidung, die wohl bewusst darauf abziele, den Protest gegen die rechte Hetze der AfD einzuschüchtern und zu kriminalisieren.
Gegen den „absurden Strafbefehl“ sei bereits Einspruch eingelegt worden. Es wird also voraussichtlich bald zu einer Hauptverhandlung kommen.
Die AIHD/iL fordert die sofortige Einstellung des Verfahrens und ruft die Öffentlichkeit auf, den Prozess aufmerksam zu begleiten.
Siehe auch „AfD-Versammlung hat ein Nachspiel„
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