Bremen. Der Bremer Verfassungsschutz darf die Rote Hilfe in seinem Bericht über das Jahr 2016 vorerst nicht weiter als "gewaltorientiert" einstufen. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht am 23. Oktober in einer einstweiligen Anordnung entschieden und dem Verfassungsschutz untersagt, seinen Bericht in der ursprünglichen Fassung weiter zu verbreiten. Das teilt die linke Solidaritätsorganisation mit. Sie hatte gegen die Etikettierung als "gewaltorientiert" geklagt. Das Verwaltungsgericht hat den … [Weiterlesen...]
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