Von unserer Redaktion – Wetzlar. Die Staatsanwaltschaft Limburg hat am Montag, 6. November, Ermittlungen gegen den Verfasser eines Facebook-Postings aufgenommen, das Anne Frank verhöhnt. Wir hatten am Vortag über den Vorfall berichtet (siehe Anne Frank auf Facebook verunglimpft). Inzwischen hat sich die Bäckerei um anwaltliche Hilfe bemüht und von ihrem Mitarbeiter, dem Verfasser des Eintrags in einer „Patriotischen Gruppe“, getrennt. Jens W. darf die Betriebsstätte nicht mehr betreten.
Der Facebook-User hatte mit einem Bild Anne Frank verhöhnt. Das Unternehmen in Wetzlar, das ihn beschäftigte, erntete in dem sozialen Netzwerk Facebook einen Shitstorm. Der Mitarbeiter war seit 30 Jahren in der Traditionsbäckerei in Wetzlar tätig. Er hat das Posting von seinem privaten Account veröffentlicht. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dem Mann drohen erhebliche Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft Limburg ermittelt wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Dies gab der Behördensprecher Christopher Roth am Montag bekannt. Auch die Firma Dr. Oetker, deren Schriftzug für die Fotomontage verwendet wurde, kündigte an, gegen den Missbrauch des Firmenlogos juristisch vorgehen zu wollen. „Unsere Juristen prüfen bereits die Sachlage und rechtliche Möglichkeiten“, teilte das Unternehmen ebenfalls am Montag mit.
Unternehmen trennt sich von Mitarbeiter
Am Wochenende waren nur wenige Stunden Schlaf möglich gewesen, über die Tat des Mitarbeiters sei er immer noch fassungslos, sagt der Juniorchef der Wetzlarer „Dahlheimer Backstuben“: „Uns erwischtes die Nachricht über den Hassthread, als wir im Hochbetrieb der Herstellung von Backwaren waren“, erklärte Markus Eckhardt. “ Wir haben den Mitarbeiter sofort nach Bekanntwerden der Situation von der Arbeit freigestellt. Mit sowas hatten wir noch nie zu tun. Aus diesem Grund beschlossen wir, erst einmal anwaltlichen Rat für weitere Schritte heranzuziehen“, erklärte er weiter. Allerdings sei am Wochenende kein Anwalt greifbar gewesen. Nach dem turbulenten Wochenende trafen sich nun am Dienstag, 7. November, der Inhaber der Traditionsbäckerei Eckhardt, sein Fachanwalt für Arbeitsrecht Achim Schneider von der Kanzlei Unützer, Wagner, Werding und der Verfasser des Facebook-Postings, Jens W., um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Der Anwalt der Bäckerei erklärte unserer Redaktion, der ehemalige Mitarbeiter Jens W. sei fast 30 Jahre bei der Bäckerei Eckhardt beschäftigt gewesen. In dieser Zeit habe er sich gegenüber seinem Arbeitgeber nichts zuschulden kommen lassen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei daher eine fristlose Kündigung nicht möglich. Der Vorfall vom vergangenen Wochenende würde aber auch keine Weiterbeschäftigung ermöglichen. „Mein Mandant hat sich mit Jens W. auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt“, erklärte er. Das Handeln des ehemaligen Mitarbeiters sei in keiner Weise zu rechtfertigen oder zu relativieren. Dem ehemaligen Mitarbeiter stehe noch Resturlaub zu und er sei seit dem Wochenende freigestellt. Jens W. dürfe die Betriebsstätte nicht mehr betreten. Die Bäckerei wolle mit ihrem Handeln auch ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen.
Folge uns!